Gewerbemieten Rathenau-Hallen
Kleine Anfrage - KA VII/1023
1. Welchen Zeitplan verfolgt das Bezirksamt zur Aufstellung des Bebauungsplans 9-58 ("Rathenau-Hallen")?
2. Hält das Bezirksamt es für realistisch, dass ein Bebauungsplan, mit der Festschreibung von 25 Prozent Wohnnutzung, bis zum 01. Juli 2017 in Kraft und wirksam sein wird?
3. Hat das Bezirksamt von der Absicht des Eigentümers der Rathenau-Hallen Kenntnis, andernfalls die Gewerbemieten zu erhöhen?
4. Hat das Bezirksamt den Eigentümer über die zeitlichen Abläufe bei der Aufstellung eines Bebauungsplans unterrichtet?
5. In welcher Form beabsichtigt das Bezirksamt gegenüber dem Vermieter auf stabile Gewerbemieten hinzuwirken?
Gestellt am 27.06.2016
Von Philipp Wohlfeil

