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Graffitibeseitigung Minna-Todenhagen-Brücke

Philipp Wohlfeil
Philipp Wohlfeil

Schriftliche Anfrage KA VIII/0329

Die Lärmschutzwände der noch im Bau befindlichen Minna-Todenhagen-Brücke sind bereits mit Graffiti beschmiert.

  1. Ist das Bauunternehmen verpflichtet, die Brücke insgesamt in einem tadellosen, graffitifreien Zustand zu übergeben?
  2. Ist ein Graffitischutz in Form einer besonderen Beschichtung, einer Begrünung oder einer künstlerischen Gestaltung geplant?
  3. Ist es Privatpersonen gestattet, die Entfernung von Graffitis vorzunehmen?

gestellt am 21.11.2017

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 04.12.2017

zu 1.
Ja, das Bauunternehmen ist verpflichtet, seinem Auftraggeber, der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz, ein mangelfreies, grafittifreies Bauwerk zu übergeben.

Zu 2.
Ja, die Lärmschutzwände haben eine besondere Beschichtung. Allerdings nicht im Sinne eines Schutzes vor Graffitis, sondern um diese leichter wieder entfernen zu können. Eine
Begrünung oder künstlerische Gestaltung ist nicht geplant.

Zu 3.
Nein, Privatpersonen ist dies nicht gestattet.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0329
 

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