Grundreinigung im Schulbereich
Schriftliche Anfrage
Drucksache Nr. IX/1096 vom 28.10.2025 der Bezirksverordneten Heike Kappel – Die Linke.
Ich frage das Bezirksamt:
Ist die Grundreinigung an den Schulen bzw. den dazugehörigen Nebengebäuden wie Turnhallen in diesem Jahr abgeschlossen?
Warum gab es keine Nachkontrollen zu den festgelegten Nachbesserungen nach der Grundreinigung an den Schulen?
Wer sollte diese durchführen?
Welche Veränderungen soll es zukünftig geben, um die Kontrolle der täglichen Schulreinigung und der Reinigung von Nebengebäude wie Turnhallen nach der Vertragsvereinbarung zwischen Bezirk und Reinigungsfirmen zu kontrollieren bzw. Mängel oder nicht erbrachte Leistungen einzufordern?
Ist es dem Bezirksamt bekannt, dass seit Jahren sowohl bei der täglichen Reinigung als auch bei der Grundreinigung nur an den Boden bzw. den Sanitärbereich gedacht wird?
Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, auch obere Bereiche wie Satteldächer, besonders in den Turnhallen, bei Grundreinigungen durchzuführen bzw. nachzuholen?
Kennt das Bezirksamt die Verschmutzungen der Turnhallen in den Satteldächern und der dort sich befindlichen Sportgeräte?
Weiß das Bezirksamt, dass gerade in den Wintermonaten die Feinstaubbelastung in den Turnhallen aufgrund der vergessenen Reinigung der Satteldächer sehr hoch ist und sich gesundheitsschädigend für Nutzer /-innen auswirkt sowie die Rutschgefahr durch herunterfallende Flocken verstärkt?
Welche Möglichkeiten für Veränderungen sieht hier das Bezirksamt?
In welchem Zeitraum kann hier und dort Abhilfe geschaffen werden?
Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:
Zu 1.
Die Grundreinigung ist in wesentlichen Teilen abgeschlossen.
Zu 2.
Dies ist nicht der Fall. Nach der Abnahme der Reinigungsarbeiten wird eine Nachfrist für die Mängelbeseitigung gesetzt und dann erneut kontrolliert. Bei weiter bestehenden Mängeln wird eine Rechnungsminderung vorgenommen.
Zu 3.
Die Nachkontrollen erfolgen durch die Schulhausmeisterin oder den Schulhausmeister bzw. die Objektverwaltung.
Zu 4.
Mit der Zielvereinbarung „Auf dem Weg zu sauberen Schulen - Qualitätsverbesserung Schulreinigung“ wurden verschiedene Steuerungsziele und Maßnahmen vereinbart. Unter anderem ist eine einheitliche und verbindliche Checkliste für das Controlling der Schulreinigung (Controllingsystem) und die Einführung einer Reinigungskontroll-App vorgesehen. Es sollen weiterhin stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Zu 5.
Nein, und es ist auch nicht korrekt. Die Reinigungsverträge enthalten u.a. auch die Reinigung der Tische, Stühle, Fensterbretter, Mülleimer, Fußleisten, Kleiderhakenleisten und Tafeln.
Zu 6.
In den allgemeinen Grundreinigungen können diese Leistungen nicht verankert werden, da für Reinigungsarbeiten über 2 Meter Höhe Absturzsicherungen (z.B. Gerüste oder Hubarbeitsbühnen) vorgeschrieben sind. Für Reinigungen von Satteldächern müssen gesonderte Aufträge an Spezialfirmen mit Rollrüstungen/ Steiger getätigt werden.
Zu 7.
Ja.
Zu 8.
Ja. Entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung von Verschmutzungen werden ergriffen (siehe Antwort zu Frage 6).
Zu 9. und 10.
Intensivierung von Reinigungsleistungen und Beauftragung von Sonderreinigungen können nur nach Maßgabe verfügbarer haushaltswirtschaftlicher Ressourcen erfolgen.


