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Grundschulversorgung in Altglienicke

Antrag

Antrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, auch künftig im Bedarfsfalle Grundschulunterricht in der Schule am Altglienicker Wasserturm anzubieten und gegebenenfalls erste Klassen einzurichten. Dies sollte vorzugsweise durch Fortführung des gegenwärtigen Kooperationsmodells umgesetzt werden, hilfsweise durch Gründung einer eigenständigen Sonderschule und der Filialbildung einer benachbarten Grundschule an diesem Standort.


Begründung:

Das gegenwärtige Kooperationsmodell aus Sonder- und Grundschule ist aus pädagogischen Gründen gewollt, weil ein positiver Effekt auf das Sozial- und Lernverhalten erwartet wird, wenn Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen in einer gemeinsamen Schule unterrichtet werden. Einige Eltern unterstellen zu geringe Anstrengungen in der Öffentlichkeitsarbeit, worunter die Anmeldungen im Grundschulzweig gelitten hätten.

Insgesamt bleiben aber schon wegen der Bevölkerungsstruktur Zweifel daran, ob in den nächsten Jahren eine Zweizügigkeit im Grundschulbereich erreicht werden kann. Wenn dies nicht gelingt, sollte das Bezirksamt bei der Schulaufsicht auf eine dauerhafte Ausnahmegenehmigung zur Unterschreitung der Mindestzügigkeit hinwirken, die in der Besonderheit des Kooperationsmodells begründet ist. Andernfalls ist der Grundschulbereich als Filiale einer benachbarten Grundschule fortzuführen.

 

Philipp Wohlfeil

 

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