Grundstück Grünauer Straße 199

Schriftliche Anfrage VIII/1399

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Grundstück Grünauer Straße 199 verkauft oder versteigert werden soll und, wenn ja, seit wann ist dieser Vorgang bekannt?
  2. Welche Hilfe oder Unterstützung hat der Sportverein MC Wasserfreunde Köpenick e. V. von Seiten des Bezirksamtes erfahren?
  3. Welche Lösungen gibt es für den Sportverein MC Wasserfreunde Köpenick e. V., wenn es zum Verkauf des Grundstückes oder zu einer Versteigerung kommen sollte?
  4. Ist es richtig, dass der Verein auf einem Grundstück für Gewerbe untergebracht ist?
  5. Welche Gründe gab es seitens des Bezirksamtes, sich nicht um eine Sportwidmung dieses Geländes zu bemühen, wenn doch der Verkauf schon seit Jahren geplant war?
  6. Hat das Bezirksamt Kenntnis von weiteren Verkäufen oder Versteigerungen von Grundstücken auf denen sich Sportvereine befinden und, wenn ja, welche?
  7. Welche Grundstücke auf denen sich Sportvereine befinden sind nicht dem Sport gewidmet? Bitte auflisten!

gestellt am 08.02.2021

von Heike Kappel

Das Bezirksamt antwortet am 22.02.2021

Ist dem Bezirksamt bekannt, dass das Grundstück Grünauer Straße 199 verkauft oder versteigert werden soll und, wenn ja, seit wann ist dieser Vorgang bekannt?

Welche Hilfe oder Unterstützung hat der Sportverein MC Wasserfreunde Köpenick e. V. von Seiten des Bezirksamtes erfahren?

Der ansässige Verein hat das Bezirksamt nicht über die Verkaufsabsichten des Bundes informiert, daher konnte das Bezirksamt bisher auch keine Unterstützung anbieten.

Welche Lösungen gibt es für den Sportverein MC Wasserfreunde Köpenick e. V., wenn es zum Verkauf des Grundstückes oder zu einer Versteigerung kommen sollte?

Wie eine Vielzahl von Vereinen in der Vergangenheit auch, könnte der Verein MC Wasserfreunde Köpenick e. V. versuchen, das Grundstück zu erwerben. Zuletzt hat der Friedrichshagener Ruderverein e.V. sein Vereinsgrundstück von einem anderen Sportverein im Jahr 2020 abgekauft. Das Schul- und Sportamt könnte alternativ eine Vermittlung der 36 Vereinsmitglieder zu einem anderen Motorsportverein prüfen.

Ist es richtig, dass der Verein auf einem Grundstück für Gewerbe untergebracht ist?

Das Grundstück befindet sich innerhalb der Grenzen eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils, für den ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan nach § 30 BauGB nicht vorliegt.
Danach werden Vorhaben nach § 34 BauGB beurteilt, welcher auf die Umgebungsbebauung abstellt. Das Grundstück und die nähere Umgebung sind durch eine heterogene Bau- und Nutzungsstruktur geprägt. Südlich angrenzend und auf der westlichen Seite der Grünauer  Straße befinden sich gewerbliche Nutzungen, nördlich schließen sich Sport- und Freizeitnutzungen an. In diesem vorbenannten Sinne ist auch eine weitere Nutzung des Grundstücks grundsätzlich möglich (Wassersport/Freizeit, Kleingarten, eingeschränkte gewerbliche Nutzungen). Der Schwerpunkt sollte auf einer Wassersport-Freizeitnutzung liegen. Eine Wohnnutzung ist auf dem Grundstück nicht zulässig.

Welche Gründe gab es seitens des Bezirksamtes, sich nicht um eine Sportwidmung dieses Geländes zu bemühen, wenn doch der Verkauf schon seit Jahren geplant war?

Gemäß § 2 Abs. 3 Sportförderungsgesetz Berlin müssen öffentliche Sportanlagen im Eigentum des Landes Berlin oder einer landesunmittelbaren juristischen Person des öffentlichen Rechts stehen. Eine sogenannte Sportwidmung ist nicht möglich.

Hat das Bezirksamt Kenntnis von weiteren Verkäufen oder Versteigerungen von Grundstücken auf denen sich Sportvereine befinden und, wenn ja, welche?

In der Vergangenheit wurden einige Grundstücke, auf denen sich Vereine befinden, durch das Bezirksamt oder den jeweiligen Verein erworben. Derzeit hat das Bezirksamt keine Kenntnisse über zum Verkauf stehende Grundstücke.

Welche Grundstücke auf denen sich Sportvereine befinden sind nicht dem Sport gewidmet? Bitte auflisten!

Die durch das Schul- und Sportamt betriebenen Sportanlagen und Sportanlagen mit Nutzungsvertrag sind öffentliche Sportanlagen. Andere Grundstücke werden durch das Schulund Sportamt nicht erfasst und geführt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1399