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Hofnutzung Volkshochschule

Philipp Wohlfeil
Philipp Wohlfeil

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0432  

  1. Ist es zutreffend, dass Nutzerinnen und Nutzer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule den Hof des Gebäudes in Baumschulenweg nicht mehr zum Abstellen Ihrer Fahrzeuge nutzen können und, wenn ja, auf welcher Grundlage wurde diese Entscheidung getroffen (bitte genau Rundscheiben oder ähnliches angeben)?
  2. Wie wurden die Nutzerinnen und Nutzer sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volkshochschule über diese Maßnahme vorab informiert?
  3. Wie beurteilt das Bezirksamt die Stellplatzsituation im Umfeld der Volkshochschule?
  4. Soll künftig der Hof wieder für das Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden können und, wenn ja, wann soll das geschehen?
  5. Welche Kosten für die Nutzerinnen und Nutzer und das Bezirksamt sind damit verbunden?

gestellt am 12.03.2018

von PHILIPP WOHLFEIL

Das Bezirksamt antwortet am 28.03.2018

Zu 1.
Den Nutzerinnen und Nutzern sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Volkshochschule wurde angeboten, den Hof weiter als Fahrzeugabstellfläche zu nutzen. 
Eine solche Nutzung ist jedoch entgeltpflichtig. Es konnte kein Modell für die Parkplatzbewirtschaftung gefunden werden, dass allen Belangen gerecht wurde.
Das Amt für Weiterbildung und Kultur und die Serviceeinheit Facility Management waren mit Auskunftsersuchen des Rechnungshofes von Berlin vom 25.08.2015 bestrebt, eine Lösung zu erarbeiten. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat bereits in seiner Sitzung am 30. Januar 1997 eine Beschlussempfehlung an den Senat gerichtet, die Abschaffung der
Stellplatzprivilegien für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst umzusetzen (Drucksachen13/214 und 13/1315).

Zu 2
Die Informationen wurden durch die Leitung der Volkshochschule gegenüber den Nutzern vorgenommen. Als Verwaltende Stelle hat die Serviceeinheit Facility Management lediglich
die Leitung der VHS schriftlich informiert.

Zu 3.
Die Stellplatzsituation rund um die VHS stellt sich so wie auch in anderen Straßenzügen und Ortsteilen im Bezirk mit Wohnbebauung dar. Am Tage sind Parkflächen eher gut vorhanden. Dabei bleibt grundsätzlich zu berücksichtigen, dass die Erreichbarkeil mit öffentlichen Verkehrsmitteln aus dem Bezirk sehr gut ist. Die Nutzung des ÖPNV für solche
Einrichtungen wie die Volkshochschule ist von ökologischer Gesamtbedeutung zur Vermeidung von C02 und Feinstaub.

Zu 4.
Der Hof wird zukünftig ausschließlich als Müllstandplatz, Behindertenparkplatz (nach denkmalgerechter Sanierung der Außenhülle und Aufzugseinbau) sowie für zwei Stellplätze
Rettungsfahrzeuge und für Fahrradstellplätze genutzt.. Es werden in einer ersten Phase 20 Fahrradhochbügel im April 2018 installiert, die dann erweitert werden könnten.

Zu 5.
Entfällt, da keine Parkflächen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0432

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