Homeofficeanteil im Bezirksamt gemäß Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Schriftliche Anfrage VIII/1453
- Ist das Bezirksamt als Arbeitgeber an den Senatsbeschluss vom 27. März 2021 und die darin vorgesehene Verschärfung der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gebunden und, wenn nicht, warum?
- Sieht sich das Bezirksamt in der Lage die Homeofficequote unverzüglich auf insgesamt mindestens 50% gegenüber 30% im Januar zu erhöhen und, wenn nicht, warum?
- Ab wann stellt das Bezirksamt allen Angestellten zwei Mal pro Woche einen kostenlosen Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltest oder solche zur Selbstanwendung unter Aufsicht zur Verfügung?
gestellt am 30.03.2021
von Philipp Wohlfeil
Das bezirksamt antwortet am 13.04.2021
Ist das Bezirksamt als Arbeitgeber an den Senatsbeschluss vom 27. März 2021 und die darin vorgesehene Verschärfung der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gebunden und, wenn nicht, warum?
Ja.
Sieht sich das Bezirksamt in der Lage die Homeofficequote unverzüglich auf insgesamt mindestens 50% gegenüber 30% im Januar zu erhöhen und, wenn nicht, warum?
Grundsätzlich kann bei Betrachtung über alle Büroarbeitsplätze des Bezirksamtes die Quote eingehalten bzw. überschritten werden. Betrachtet man einzelne Ämter oder Tage, kann es jedoch zu Überschreitungen wegen Sprechstunden oder termingebundenen Arbeiten, die eine Anwesenheit im Büro erfordern (z. B. zum Monatsende), kommen.
Ab wann stellt das Bezirksamt allen Angestellten zwei Mal pro Woche einen kostenlosen Point-of-Care(PoC)-Antigen-Schnelltest oder solche zur Selbstanwendung unter Aufsicht zur Verfügung?
Die Tests wurden ab 07.04.21 an die Beschäftigten ausgegeben.