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Kita und Kultur im Treptower Park

Philipp Wohlfeil

Antrag interfraktionell mit SPD, CDU

Das Bezirksamt wird ersucht, mit örtlichen Trägern der freien Kinder- und Jugendhilfe in Verhandlungen zu treten, um im bis Ende August 2018 bewohnten Wohnhaus Puschkinallee 16 eine Kita zu gründen.

Zwischen dem benachbarten Figurentheater "Grashüpfer" und der entstehenden Kita soll eine langfristige Kooperation mit gegenseitiger Nutzung der Räumlichkeiten entstehen. So ist außerhalb der Kita-Zeiten eine Nutzung durch das Figurentheater "Grashüpfer" möglich. Dem Figurentheater wird eine neue Entwicklungsperspektive gegeben und gleichzeitig der steigende Bedarf an Kitaplätzen in Alt-Treptow aufgegriffen.

Das Gebäude ist aus dem Fachvermögen des Grünflächenamtes zu entnehmen und von dem Kitaträger für den Kitabetrieb baulich zu ertüchtigen. Um Vandalismusschäden zu verhindern, soll eine Zwischennutzung für das Wohnhaus ab 1. September 2018 ermöglicht werden, bis die Kita ihren Betrieb aufnehmen kann.

Zudem soll das Problem der verkehrlichen Erschließung ergebnisorientiert gelöst werden.

Begründung:

Das Figurentheater "Grashüpfer" ist ein inmitten des Treptower Park gelegenes Kleinod. Hier wird Kunst und Kultur bereits den Kleinsten nahegebracht. Eine Entwicklungsperspektive des Figurentheaters war bis vor kurzem nicht zu erkennen. Neben dem Figurentheater in der Puschkinallee 16 befindet sich ein bis Ende August bewohntes Haus. Dieses Haus soll, wenn es nach dem Bezirksamt geht, zeitnah abgerissen werden.

Es ist unmöglich dort ein neues Gebäude zu bauen, wenn dieses abgerissen würde. Das Figurentheater bemühte sich deshalb um die Mitnutzung des Gebäudes. Da beide Gebäude sich im Fachvermögen des Grünflächenamtes befinden, stellte dieses mehrere Bedingungen für die Nutzung des Gebäudes:

  1. Beide Gebäude müssen dem Fachvermögen des Grünflächenamtes entnommen werden, um sich nicht weiterhin finanziell negativ auf dessen Produkte auszuwirken.
  2. Das Gebäude in der Puschkinallee 16 muss in eine für die weitere Nutzung geeigneten baulichen Zustand gebracht werden.
  3. Die verkehrliche Erschließung muss sichergestellt werden.

Ansprechpartner:

Philipp Wohlfeil

Drucksache VIII/0530

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