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Kontrolle der hygienischen Verhältnisse

André Schubert
André Schubert

Schriftliche Anfrage VIII/0204

  1. Wie kontrolliert und sanktioniert das Bezirksamt gewerbliche Veranstalter (Anmelder, Betreiber, Ausrichter sowie Dienstleister) hinsichtlich der hygienischen Verhältnisse in Einrichtungen der Ersten Hilfe unter dem Aspekt des Infektionsschutzgesetzes?
  2. Wie wird reagiert, wenn die materiellen Voraussetzungen wie feste Unfallhilfestellen fehlen oder das eingesetzte Personal nicht über eine persönliche Schutzausrüstung verfügt?

gestellt am 22.06.2017

von André Schubert

Das Bezirksamt antwortet am 06.07.2017

Zu 1.
Bei öffentlichen Veranstaltungen ist es Aufgabe des Gesundheitsamtes, bei den Gewerben die Trinkwasser abgeben, die Hygiene des Trinkwassers zu kontrollieren.
Ferner kontrolliert das Gesundheitsamt die Toilettenanlagen.

Zu 2.
Die Kontrollen der Sicherstellung der 1.Hilfe hinsichtlich Menge und Qualität auf solchen Veranstaltungen gehören nicht zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0204
 

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