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Korkedamm 42

Tino Oestreich
Tino Oestreich

Schriftliche Anfrage VIII/0101

Liegt für das Grundstück Korkedamm 42 bereits eine Baugenehmigung vor oder ist eine in Bearbeitung und wie soll die Feuerwehrzufahrt für andere Grundstücke, die das Bezirksamt in einem Vorbescheid selbst einforderte, gewährleistet werden?

gestellt am 27.02.2017

von Tino Oestreich

Das Bezirksamt antwortet am 06.03.2017

Für das Grundstück Berlin-Aitglienicke, Korkedamm 42 ist ein Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhaus auf dem Trennstück B am 14.02.2017 beim FB Bau- und Wohnungsaufsicht eingegangen. Die Bearbeitung des Antrages dauert zurzeit noch an.

Die Sicherung der Feuerwehrzufahrt für andere, nicht das Baugrundstück betreffende Grundstücke kann nur auf einer privatrechtliehen Vereinbarung bzw. Regelung (Grunddienstbarkeit, Eintragung als Baulast) herbeigeführt werden. Dem Bezirksamt fehlt es hier an einer rechtlichen Grundlage, regelnd einzugreifen.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0101
 

 

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