Kostendeckende Gebühren für Trauungen außerhalb der Rathäuser

Antrag

Antrag

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich gegenüber den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass für Eheschließungen und Begründungen eingetragener Lebenspartnerschaften außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamtes dem tatsächlichen Verwaltungsaufwand entsprechende Gebühren erhoben werden können.

 

Begründung:

In der Sitzung des Ausschusses für Bildung und Bürgerdienste am 6. Mai diesen Jahres hat das Bezirksamt dargestellt, dass für Eheschließungen und Begründungen eingetragener Lebenspartnerschaften außerhalb der Rathäuser eine einheitliche (zusätzliche) Gebühr in Höhe von 55 Euro erhoben werde, welche aber nicht kostendeckend sei. Eine Neuregelung der Gebühren durch das Land, in dessen Zuständigkeit diese nach Inkrafttreten des Personenstandsrechtsreformgesetz fällt, stehe aber noch aus. Da davon auszugehen ist, dass Paare, die eine Trauung außerhalb der Rathäuser wünschen, bereit sind höhere Gebühren in Kauf zu nehmen, sollte ihnen diese Möglichkeit für den Bezirk kostenneutral eingeräumt werden.

 

Philipp Wohlfeil