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Lollapalooza

Marina Borkenhagen
Marina Borkenhagen

Schriftliche Anfrage VIII/0103

  1. Wie bewertet der Bezirk die Tatsache, dass die für den Festivalaufbau abzusperrenden Räume und Wege in der 1. Informationsversammlung im Rathaus schlussendlich nicht den real während des Festivalaufbaus abgesperrten Wegen und Räumen entsprach?
  2. Wann wurden diese Pläne geändert und wieso wurden die Anrainer nicht darüber in Kenntnis gesetzt?
  3. Hat der Bezirk Kenntnis davon, dass insbesondere die ansässige Gastronomie enorme Umsatzeinbußen hatte, weil Gäste nicht zu den Örtlichkeiten gelangten und insbesondere Einschulungsfeiern in Größenordnungen abgesagt werden mussten?
  4. Haben die vom Veranstalter im Vorfeld diesbezüglich angekündigten Gespräche stattgefunden und welche Ergebnisse sind Bestandteil des Genehmigungsbescheides?
  5. Hat der Veranstalter gegen Auflagen und Selbstverpflichtungen verstoßen und, wenn ja, in welchem Umfang und welche Konsequenzen ergeben sich zum Beispiel aus dem zu früh abgesperrten Uferweg?
  6. Welche Schäden sind durch das Festival im Einzelnen entstanden und wie ist der Zeithorizont zur Behebung dieser Schäden?
  7. Wie hoch ist der ungefähre finanzielle Aufwand zur Schadensbeseitigung durch den Veranstalter und wurden bisher alle Arbeiten qualitätsgerecht ausgeführt?
  8. Gibt es strittige Punkte bei der Schadensbehebung zwischen dem Veranstalter und dem Bezirksamt und, wenn ja, welche und in welchem Umfang?
  9. Gibt es hinsichtlich einer möglichen Rückzahlung von Geldern aus EU-Fördertöpfen wegen Verstoßes gegen Auflagen neue Erkenntnisse oder Entwicklungen?
  10. Bleibt es bei der Aussage, dass im Zweifel der Senat die Kosten dafür tragen würde?
  11. Hat das Bezirksamt Kenntnis davon, dass es am Samstagabend des Festivalwochenendes  fast zu einer Massenpanik gekommen ist und Festivalbesucher /-innen darüber in sozialen Netzwerken und im Radio berichteten?
  12. Wie bewertet der Bezirk diese Tatsache angesichts des durch den Veranstalter erstellten Sicherheitskonzeptes und der zusätzlichen Besucher /-innen?
  13. Sind diesbezüglich weitere Behörden informiert oder beteiligt und wie sehen gegebenenfalls Konsequenzen für die Veranstalterin aus?
  14. Hat das Bezirksamt in der Rückschau neue Erkenntnisse bezüglich des Sicherheitskonzepts und des Verkehrskonzepts für die Durchführung des Festivals gewonnen und, wenn ja, waren diese den örtlichen Begebenheiten, sowie der geplanten Veranstaltungsgröße angemessen?
  15. Welche Konsequenzen zieht das Bezirksamt daraus?
  16. Wurden die angekündigten Shuttlebusse für die Anwohner /-innen im angekündigten Taktzeitraum eingehalten und wie viele fielen aus welchen Gründen aus?
  17. Welche Konsequenzen gegenüber der Veranstalterin hat oder will das Bezirksamt daraus gegebenenfalls einleiten?
  18. Wie viele Beschwerden gingen beim Bezirksamt aufgrund der Verkehrssituation während des Festivals am Einschulungswochenende ein?
  19. Wann wurde die vom Veranstalter beim Bezirksamt hinterlegte Sicherheitsleistung in welcher Höhe zurückgezahlt? (Gesamt- oder Teilbetrag)
  20. Wie ist der Zeitablauf der Wiederherstellung des beschädigten Rasens und wann kann mit einer vollständigen Nutzbarkeit des Rasens gerechnet werden und sind gegebenenfalls Beschleunigungen möglich?

gestellt am 28.02.2017

von Marina Borkenhagen

Das Bezirksamt antwortet am 16.03.2017

Zu 1.
Die Frage wurde ausgiebig in der 2. Bürgerversammlung am 01.09.2016 beantwortet. ln den ersten Logistikentwürfen ging der Veranstalter noch davon aus, dass die Sperrung des Uferweges erst kurz vor Veranstaltungsbeginn erforderlich wird. Im Lauf der weiteren Abstimmungen mit dem Bezirksamt wurde deutlich, dass auf Grund der Forderungen des Bezirksamtes, die Wege mit Platten auszulegen und umfangreich Bauzaun aufzustellen, die Logistik überarbeitet werden musste. Die tatsächlich umgesetzte Sperrung des Uferwegs war mit dem Bescheid des Bezirksamtes vom 24.08.2016 genehmigt.

Zu 2.
Die Änderung der Abläufe der Aufbauphase lag im Zeitraum zwischen 1. + 2. Bürgerversammlung. Zur 2. Bürgerversammlung hatte der Aufbau bereits begonnen. Die Kritik, dass
die Anwohnerinformation über die Sperrung zu spät kam, ist berechtigt. Allerdings konnte der Veranstalter vor dem 24.08.2016 (Tag der Bescheiderteilung des Bezirksamtes) nicht informieren. Es war wegen der Vielzahl der zu bewältigenden Konfliktpunkte eine frühere Bescheiderteilung nicht möglich.

Zu 3.
Nein. Es liegen beim Bezirksamt dazu keine Aussagen vor. Dem Bezirksamt ist bekannt, dass die Einschulungsfeier im Puppentheater vakant war. Nach Kenntnis des Bezirksamtes
haben sich Veranstalter und Puppentheater auf die Schließung gegen eine Entschädigung verständigt.

Zu 4.
Siehe auch zu 3.
Im Genehmigungsverfahren des Straßen- und Grünflächenamtes als auch der Unteren Denkmalschutzbehörde ist der Wegfall von Veranstaltungen kein Prüfungsgegenstand. Insofern enthalten die Bescheide keine Aussage hierzu.

Zu 5.
Nein.

Zu 6. + 7.
Die Frage wurde der Fragestellerin bereits mit der Antwort auf ihre Mündliche Anfrage 1096 und 1097 in der BW am 29.09.2016 beantwortet. Die entstandenen Schäden betreffen die
Rasenfläche, Teilstücke von Wegen sowie diverse kleinere Schäden an Ausstattungsgegenständen. Die Schadensbeseitigung ist noch nicht beendet.

Zu 8.:
Nein

Zu 9.
Nein

Zu 10.
Ja

Zu 11.
Mitarbeiter des Bezirksamtes waren vor Ort und können nicht bestätigen, dass es eine Panik oder gar eine Massenpanik gegeben hat. Es gab zwischen mainstage 1 und mainstage 2 im Publikum Gedränge. Der Veranstalter hat mit seiner Security reagiert und die Absperrung geöffnet, so dass ein Ausweichen auf anliegende Wege möglich war.

Zu 12.
Soweit das Bezirksamt dies beurteilen kann, hat sich das Sicherheitskonzept bewährt. Zusätzliche Besucher gab es nicht. Das gesetzte Limit von 70.000 Besucher I Tag wurde nicht
überschritten lt. Aussage des Veranstalters.

Zu 13.
Die Polizei war während der gesamten Veranstaltung vor Ort. Entscheidungen der Security wurden jeweils mit der Polizei abgestimmt.

Zu 14. + 15.
Sowohl Sicherheits- als auch Verkehrskonzept liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

Zu 16. + 18.
Es liegen beim Bezirksamt keine Beschwerden vor, die an den Veranstalter hätten weitergeleitet werden können.

Zu 17.
Straßensperrungen und der Shuttle-Verkehr liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes.

Zu 19.
Ein Teilbetrag der Sicherheitsleistung wurde im Dezember 2016 zurückgezahlt. Die genaue Höhe des Teilbetrages kann aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht benannt werden. Der Gesamtbetrag wird erst nach Abnahme der Sicherheitsleistung zurückgezahlt.

Zu 20.
Die Schadensbeseitigung hat im Oktober 2016 begonnen und wird je nach Witterungsverlauf der nächsten Monate bis Juli/September 2017 andauern.
D. h., dass Teile der beanspruchten Rasenflächen bis dahin gesperrt sein werden. Eine Beeinträchtigung in der Nutzung des Treptower Parks wird nicht gesehen, weil die Sperrung nur geringe Teile der Rasenflächen betreffen.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0103
 

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