Müggelheimer Straße 13
Mündliche Anfrage Nr. 605
Was wird das Bezirksamt unternehmen, um im Sinne des Beschlusses "Gründerzeitliches Haus Müggelheimer Straße 13 sichern" tätig zu werden, nachdem eine Prüfung durch das Landesdenkmalamt zwar ergeben hat, dass eine Unterschutzstellung nach dem Denkmalschutzgesetz nicht möglich sei, aber das bezeichnete Objekt durchaus als für "das Stadtbild von Köpenick von Relevanz" anzusehen sein könne?
gestellt am 10.12.2020 zur 39. Sitzung der BVV
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