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Nachfrage zur Beantwortung der Kleinen Anfrage KA VIII/0077 Südlicher Saarower Weg (Zuwegung zum Sportplatz)

André Schubert
André Schubert

Schriftliche Anfrage VIII/0121

  1. Welche zusätzlichen Einschränkungen sollen am Südlichen Saarower Weg (Zuwegung Sportplatz) ausgeschildert werden?
  2. Schließen die geplanten Einschränkungen eine Nutzung des Weges durch Eltern von Schülerinnen und Schülern der Grundschule an den Püttbergen grundsätzlich aus?

gestellt am 14.03.2017

von André Schubert

Das Bezirksamt antwortet am 09.06.2017

Zu 1.
Der dem Fachvermögen Sport zugeordnete Abschnitt des Saarower Weges dient der Zuwegung zu den Sportanlagen. Die Fläche soll zukünftig als Privatstraße ausgeschildert werden mit dem Hinweis, dass das Befahren mit Ausnahme des Lieferverkehrs verboten ist und das Betreten auf eigene Gefahr erfolgt.

Zu 2.
Eine generelle öffentliche Nutzung des Weges wird nicht ausgeschlossen. Das Befahren durch Unbefugte soll jedoch zukünftig nicht mehr gestattet sein.

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0121

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