Nachtflug Flughafen Schönefeld

Große Anfrage

Große Anfrage

 

Wir fragen das Bezirksamt:

1. Trifft es zu, dass die ergänzenden Planfeststellungsunterlagen, welche jetzt ausgelegt werden, im Wesentlichen auf drei Gutachten basieren, die die Auffassung der Flughafengesellschaft (FBS) wiedergeben?

2. Sind dem Bezirksamt hierzu Stellungnahmen und Bewertungen des Senats bekannt?

3. Trifft es zu, dass in den ergänzenden Planfeststellungsunterlagen eine Zahl von über 100 Nachtflugbewegungen für zumutbar gehalten wird?

4. Sind dem Bezirksamt Auffassungen des Senats bekannt, dass eine öffentliche Auslegung mit einer derartigen Zielsetzung mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16.3.2006, welches klare Nachtflugbeschränkungen für notwendig angesehen hat, vereinbar ist?

5. Sind dem Bezirksamt Abstimmungsergebnisse zwischen dem Senat von Berlin und der Brandenburgischen Landesregierung bekannt, die Absiedlungsmaßnahmen und deren Finanzierung beinhalten für den Fall, dass sich die Nachtflugerweiterung durchsetzen lässt, und ist der Bezirk an solchen Abstimmungen beteiligt worden?

6. Hat das Bezirksamt Kenntnis darüber, ob Dialog-Foren o.ä. mit den betroffenen Bürgern geplant sind, um gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden?

7. Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es auf Basis der ergänzenden Planfeststellungsunterlagen neue Einschätzungen der Betroffenheit in den an den Flughafen angrenzenden Siedlungsgebieten gibt?

8. Wie stellt sich diese Frage im Verhältnis zu anderen Flughafenumfeldern deutscher Großflughäfen dar?

9. Fühlt sich der Bezirk im Zusammenhang mit den Zusagen der zuständigen Senatorin zur Klageabwendung durch den Bezirk, ausreichend in die Entscheidungsfindung des ergänzenden Planfeststellungsverfahrens einbezogen?

10. Welche konkreten Unterstützungen fasst die Fachsenatorin gegenwärtig ins Auge?

11. Gibt es seitens des Senats eine konkretisierte Einschätzung der Zeitvorstellungen derzeitiger Klageverfahren und werden auf Basis des ergänzenden Planverfahrens neue erwartet?


Petra Reichardt