Öffnungszeiten Restaurantschiff
Schriftliche Anfrage VIII/0244
- Warum gab es seitens des Bezirksamtes keine Informationen zu den Öffnungszeiten des Restaurantschiffs am Spreetunnel?
- Wird das Restaurantschiff der Öffentlichkeit wieder zugänglich sein?
gestellt am 16.08.2017
von Marina Borkenhagen
Das Bezirksamt antwortet am 17.08.2017
Zu Frage 1.)
Das Veröffentlichen von Öffnungszeiten Gewerbetreibender im Bezirk liegt nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes (Wettbewerbsverzerrung, Gleichbehandlungsprinzip).
Zu Frage 2.)
Das Bezirksamt hat keine Kenntnis über die Zugänglichkeil eines Restaurantschiffes am Spreetunnel.

