Parken nicht erlaubt: Marktplatz in Friedrichshagen darf nur an Markttagen genutzt werden

Nur an Markttagen gilt die Marktordnung und nur dann ist es dem Handel erlaubt, auf dem Verkaufsfahrzeuge auf dem Gelände zu parken und aus den Fahrzeugen heraus zu verkaufen, das stellt das Bezirksamt auf Nachfrage von Marina Borkenhagen (DIE LINKE) klar.

Außerhalb der Marktzeiten und auch für PKW ist das Parken auf dem Markplatz gegenüber der Kirche verboten und wird, wie jedes andere Falschparken auch, entsprechend geandet.

In Einzelfällen würden auch Verwarnungen ausgesprochen oder Fahrzeuge umgesetzt, wenn der Außendienst des Ordnungsamtes bei den regelmäßigen Kontrollen Verstöße feststellt.


Ansprechpartnerin:

Marina Borkenhagen

Sprecherin für Umwelt- und Naturschutz, Grünflächen

borkenhagen@linksfraktion-tk.de


Kleine Anfrage VIII/0243 https://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/bezirksverordnetenversammlung/online/ka020.asp?KALFDNR=3697