Pläne für die leerstehende Sconto-Markt-Ruine in der Schnellerstraße

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1197

  1. Sind dem Bezirksamt Nachnutzungsabsichten für den geschlossenen Sconto-Markt in der Schnellerstraße 134 in Niederschöneweide bekannt?
  2. Welche Nutzungen sind an dieser Stelle rechtlich zulässig?
  3. Wäre es denkbar, falls ein längerer Leerstand droht, in diesem Gebäude Raumbedarfe des Bezirksamtes vorübergehend oder dauerhaft zu stillen?
  4. Wie bewertet das Bezirksamt die Schließung des Sconto-Marktes im Lichte der Zentren- und Einzelhandelskonzeption und des Ausschlusses von darüber hinausgehendem großflächigem Einzelhandel in Niederschöneweide? Sind hier Anpassungen erforderlich?
  5. Wird das Bezirksamt der Ansiedelung von Möbeldiscountern künftig kritischer gegenüberstehen?

gestellt am 15.06.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 19.06.2020

Sind dem Bezirksamt Nachnutzungsabsichten für den geschlossenen Sconto-Markt in der Schnellerstraße 134 in Niederschöneweide bekannt?

Ja. Für den Sconto-Möbelfachmarkt (Sconto- Einrichtungshaus) wurde eine Nutzungsänderung und ein Umbau zugunsten eines Bodenfachmarktes (EG Verkaufsfläche, OG Lager) beantragt und genehmigt. Vorausgegangen war ein umfassender längerer Abstimmungsprozess mit dem Bezirksamt.

Welche Nutzungen sind an dieser Stelle rechtlich zulässig?

Der Standort des Sconto-Marktes befindet sich auf dem Grundstück Schnellerstraße 134 a/b und damit im Geltungsbereich des Bebauungsplans XV-64bb vom 30. Januar 2014 (GVBI. vom 22. April 2015). Für das Baugrundstück setzt der Bebauungsplan XV-64bb ein Sondergebiet SO 1 mit der Zweckbestimmung "Möbelfachmärkte" fest.

Bestimmendes Ziel der Gebietsfestsetzung ist die Etablierung von Möbelfachmärkten. Durch die Auflistung (TF 1) wird der Betriebstyp "Möbelfachmarkt" im Sinne der näheren Zweckbestimmung der Art der Nutzung für das Sondergebiet definiert. Damit soll der hiermit üblicherweise in Zusammenhang stehende branchentypische Nutzungsmix aus Hauptnutzung und ergänzenden Sortimenten ermöglicht werden, ohne dass alle genannten Sortimente zwangsläufig erforderlich sind.

Zulässig sind neben dem Haupt- oder Kernsortiment "Wohn- und Büromöbel" auch weitere Angebote wie Sanitärkeramik, Eisen-, Metall- und Kunststoffwaren, Anstrichmittel sowie Tapeten und Bodenbeläge.
Der jeweiligen Hauptnutzung untergeordnet sind zentrenrelevante Randsortimente zulässig, die typischerweise Bestandteil der Branche sind wie Beleuchtungsartikel, Haushaltsgegenstände, Keramische Erzeugnisse und Glaswaren, Holz-, Kork-, Flecht- und Korbwaren sowie Heimtextilien, elektrische Haushaltsgeräte, kunstgewerbliche Erzeugnisse und Geschenkartikel). Hier ist der Anteil an der der zulässigen Gesamtverkaufsfläche eines Grundstückes auf max. 20 % beschränkt.

Ausnahmsweise zulässig sind zudem Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe. Voraussetzung hier ist es, dass es sich um adäquate Komplementärnutzungen, eine sinnvolle Ergänzung der Gebietsnutzung bzw. eine untergeordnete Funktion handelt, um die Zweckbestimmung des Sondergebiets zu wahren.

Wäre es denkbar, falls ein längerer Leerstand droht, in diesem Gebäude Raumbedarfe des Bezirksamtes vorübergehend oder dauerhaft zu stillen?

Eine Etablierung bezirklicher Angebote widerspricht den Festsetzungen des B-Plans XV-64bb für diesen Standort.

Wie bewertet das Bezirksamt die Schließung des Sconto-Marktes im Lichte der Zentren- und Einzelhandelskonzeption und des Ausschlusses von darüber hinausgehendem großflächigem Einzelhandel in Niederschöneweide? Sind hier Anpassungen erforderlich?

Der Standort ist Bestandteil der Fachmarktagglomeration Schnellerstraße. Fachmarktagglomerationen (FMA) und damit auch die FMA Schnellerstraße sind sowohl im Stadtentwicklungsplan Zentren als auch dem bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzept als Bereiche für die Einordnung von großflächigen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandelsangeboten ausgewiesen. Zum einen sind i.d.R in den Zentren die für diese Art Fachmärkte nachgefragten Parameter (u.a. Grundstückegröße, verkehrsgünstige Lage) nicht gegeben, zum anderen bedarf es aufgrund der städtebaulichen Auswirkungen (u.a. hohes Verkehrsaufkommen/Kundenfrequenz, Flächeninanspruchnahme) einer Steuerung, um Synergieeffekte für die Zentren nutzen bzw. negative Auswirkungen (u.a. Inanspruchnahme gewerblicher Flächen) mindern zu können.

Insofern ist die FMA Schnellerstraße mit den Möglichkeiten der Ansiedlung nichtzentrenrelevanter Angebote zur Ergänzung des Stadtteilzentrums (STZ) Schöneweide i.S. der Einzelhandelssteuerung und des Zentrenschutzes weiterhin relevant. Ungeachtet der Schließung eines Angebotes innerhalb der FMA bleibt der Standort als solches erhalten und hält derzeit für andere Ansiedlungen der (festgesetzten) Branche Optionen bereit (Nachnutzung Sconto), vorausgesetzt der Eigentümer nutzt dies auch. Die unmittelbare räumliche Nähe zum STZ Schöneweide ermöglicht hier eine wechselseitige Stabilisierung (schon wegen der hohen Kundenfrequenz und -bindung), auch wenn Schwankungen oder negative Umsatzprognosen im Einzelhandel hier für Wechsel sorgen.

Weitere Einzelhandelsansiedlungen in dem anschließenden gewerblichen Bereich (Schnellerstraße/ Köpenicker Landstraße) würden jedoch hier eher für eine Schwächung sorgen und damit die Stabilisierung des Zentrenbereichs konterkarieren. Der Ausschluss von Einzelhandel (9-40 G) hier bleibt daher auch jetzt wichtig, um die Entwicklung und Sicherung vom FMA und STZ zu ermöglichen. Zumal die aktuellen Entwicklungen zeigen, dass gerade bei Fachmärkten eher weniger Flächennachfrage besteht, sich dafür ggf. der Angebotsmix innerhalb der Standorte verändert.

Da die Entwicklungen im Einzelhandel weiterhin sehr dynamisch sind, ist eine Fortschreibung des bezirklichen Zentren- und Einzelhandelskonzeptes 2016 bereits angedacht. ln diesem Rahmen soll überprüft werden, ob das ursprünglich ermittelte Entwicklungspotential für die einzelnen Branchen noch besteht bzw. welche Empfehlungen u.a. für die Weiterentwicklung der FMA (ggf. Neuausrichtung) - auch unter Beachtung der Planungen für den Standort Bärenquell- i.S. des Zentrenschutzes und der künftigen EH-Strategie zielführend sind.

Wird das Bezirksamt der Ansiedelung von Möbeldiscountern künftig kritischer gegenüberstehen?

Für die Ansiedlung von großflächigen Möbelfachmärkten kommen grundsätzlich nur Fachmarktstandorte (FMS) oder Fachmarktagglomerationen (FMA) gem. StEP Zentren bzw. bezirklichem Zentren- und Einzelhandelskonzept in Frage, so dass bereits hierüber eine Steuerung erfolgt. Mittlerweile sind zudem die verfügbaren Flächen für die Ansiedlung von Fachmärkten·begrenzt bzw. durch Planungsrecht in ihrer Ausrichtung definiert.

Derzeit sind Ansiedlungen in dieser Branche nur auf FMA-Standorten am Glienicker Weg, an der Friedrichshagener Straße und an der Schnellerstraße möglich. Eine Bewertung hinsichtlich des (qualitativen) Formats ermöglicht das Planungsrecht hier nicht, jedoch wird i.d.R. ein Verträglichkeitsgutachen eingefordert, um Tragfähigkeit und v.a. die Zentrenverträglichkeit abklären zu können. Die Dynamik beim Einzelhandel wird künftig jedoch immer wieder Anpassungen nötig machen. Auch dafür bedarf es einer Fortschreibung des Zentren- und Einzelhandelskonzepteswie auch der entsprechenden planungsrechtlichen Sicherungen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1197