Privatanschriften von Engagierten schützen


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Bezirksverordnetenversammlung spricht sich angesichts der offenbar rechtsextrem motivierten Anschläge auf die Privatwohnungen eines Bewerbers für die Bezirksverordnetenversammlung und eines gewählten Verordneten, aber auch wegen der Bedrohung eines Ausschussvorsitzenden und anonym versandter Postkarten bedrohlichen Inhalts an Bewerberinnen und Bewerber für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus, für den Schutz der Privatsphäre von politisch Engagierten aus. Insbesondere die Veröffentlichung der Meldeanschriften von Bewerberinnen und Bewerbern für Bezirksverordnetenversammlungen und für das Abgeordnetenhaus im Amtsblatt, von der nur abgesehen werden kann, wenn eine konkrete Gefährdung bereits besteht, ist aus heutiger Sicht auch im Lichte von Bürgernähe und Transparenz nicht zu rechtfertigen. Es bestehen andere Möglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger zur Kontaktaufnahme mit Politikerinnen und Politiker. Im Übrigen ist es nicht hinnehmbar, dass erst einmal etwas vorgefallen sein muss, bevor auf die Veröffentlichung von Privatanschriften verzichtet wird.
Der Vorsteher wird gebeten, dieses Anliegen an den für Inneres zuständigen Senator und an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses heranzutragen.

Berlin TK, den 17.09.12

Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

Drucksachennummer VII/270