Pumpenhaus Alte Feuerwache Schöneweide

Schriftliche Anfrage VIII/1053

  1. Wie wird das Pumpenhaus auf dem Gelände der Schule an der alten Feuerwache derzeit genutzt?
  2. Welchem Fachvermögen ist es zugeordnet?
  3. Sind dem Bezirksamt Nutzungsabsichten der Schule bekannt und, wenn ja, welche?
  4. Welche Gründe stehen dem gegebenenfalls entgegen?

gestellt am 03.12.2019

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 12.12.2019

Wie wird das Pumpenhaus auf dem Gelände der Schule an der alten Feuerwache derzeit genutzt?

Welchem Fachvermögen ist es zugeordnet?

Das Pumpenhaus befindet sich nicht im Eigentum des Bezirkes, Eigentümer sind die Berliner Wasserbetriebe. Das Gebäude wird, soweit dem Bezirksamt bekannt, nicht mehr von den Berliner Wasserbetrieben genutzt.

Sind dem Bezirksamt Nutzungsabsichten der Schule bekannt und, wenn ja, welche?

Die Berliner Wasserbetriebe haben dem Land Berlin den Ankauf des Pumpenhauses und der anliegenden Freifläche zum Verkehrswert angeboten.
Das Land Berlin hat sein grundsätzliches Interesse bekundet, aktuell gibt es im Rahmen der Clusterung Abstimmungen zwischen dem Bezirk und den Senatsverwaltungen hinsichtlich einer möglichen, zukünftigen Nutzung.
Für das Pumpenhaus selbst sieht die Senatsverwaltung für Kultur auf Grund seiner baulichen Eigenheit einen Fachbedarf für eine Ateliernutzung. Dem Interesse des Bezirkes steht das nicht entgegen, da eine schulische Nutzung des Pumpenhauses, gerade wegen der baulichen Eigenheiten, nicht möglich ist. Eine Untersuchung zu möglichen baulichen Veränderungen für eine Hortnutzung ist vor längerer Zeit bereits erfolgt und wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.

Der Bezirk sieht einen Fachbedarf bei der Außenfläche, mit dieser Fläche können Freiflächen und Bewegungsräume für die Schule erweitert werden.

Welche Gründe stehen dem gegebenenfalls entgegen?

Ein Ankauf ist nur dann sinnvoll, wenn die Herstellung von sinnvollen Nutzflächen im Pumpenhaus möglich ist. Bei dem Pumpenhaus handelt es sich als solches um ein Baudenkmal.

Eine Bebauung der Freifläche ist nicht möglich, da unterirdisch Versorgungsleitungen der Berliner Wasserbetriebe verlaufen, die jederzeit zugänglich sein müssen. Weitere unterirdische Bauwerke müssen zurückgebaut werden, wobei das Ausmaß und evtl. Belastungen im Untergrund nicht bekannt sind und somit ein nicht kalkulierbares Risiko darstellen.
Es bedarf daher noch einer intensiven Abstimmung, ob und zu welchen Konditionen das Grundstück für das Land Berlin erworben werden kann und soll.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1053