Pumpstation Dorfanger Müggelheim

Schriftliche Anfrage VIII/1201

  1. Welche Ämter waren in den Genehmigungsprozess eines Ersatzbaus für eine Ortsregeldruckanlage auf dem Dorfanger Müggelheim eingebunden?
  2. Waren die Denkmalschutzbehörden einbezogen und welche Stellungnahmen haben diese ggf. abgegeben?
  3. Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?
  4. Ist es zutreffend, dass durch die Bauarbeiten Wurzeln von umliegenden Bäumen bereits geschädigt wurden? Wie gravierend sind diese Schäden?
  5. Gab es ein Bürgerbeteiligungsverfahren?
  6. Ist es zutreffend, dass es sich um eine Ersatzmaßnahme handelt? Wenn ja: Für welches Gebäude? Unter welchen Auflagen ist das ursprüngliche Gebäude zurückzubauen?
  7. Wurden alternative Standorte geprüft? Wenn ja: mit welchem Ergebnis?
  8. Weshalb konnte das vorhandene Gebäude nicht ertüchtigt werden?
  9. Werden das Müggelheimer Angerfest, das Müggelheimer Erntefest und der Müggelheimer Weihnachtsmarkt künftig auf dem Dorfanger stattfinden können?

gestellt am 23.06.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 31.07.2020

Welche Ämter waren in den Genehmigungsprozess eines Ersatzbaus für eine Ortsregeldruckanlage auf dem Dorfanger Müggelheim eingebunden?

Waren die Denkmalschutzbehörden einbezogen und welche Stellungnahmen haben diese ggf. abgegeben?

Im Baugenehmigungsverfahren wurden sowohl die Untere Denkmalschutzbehörde, der Fachbereich Stadtplanung als auch der Fachbereich Tiefbau beteiligt und stimmten dem Ersatzneubau der Ortsdruckregelanlage zu.
Die Untere Denkmalschutzbehörde brachte erhebliche Bedenken aus denkmalrechtlicher Sicht hervor, stellte diese jedoch zugunsten des öffentlichen Belangs der Infrastrukturversorgung und im Einvernehmen mit dem Landesdenkmalamt zurück und erteilte unter Auflagen die Zustimmung zum Bauwerk.

Wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt? Wenn ja: Mit welchem Ergebnis?

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt, da diese nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich war.

Ist es zutreffend, dass durch die Bauarbeiten Wurzeln von umliegenden Bäumen bereits geschädigt wurden? Wie gravierend sind diese Schäden?

Der Standort der neuen Anlage wurde entsprechend des bestehenden Baumbestandes außerhalb des maßgebenden Wurzelbereiches gewählt. Insofern sollten die wichtigen Haltewurzeln umliegender Bäume nicht wesentlich beeinträchtigt worden sein. Bei den Ausschachtarbeiten für die Fundamentierung des Gebäudes wurden kleinere Wurzeln beeinträchtigt, was nach der Baumschutzverordnung auch statthaft ist.

Gab es ein Bürgerbeteiligungsverfahren?

Die bezirkliche Bauaufsicht führt grundsätzlich keine Bürgerbeteiligungsverfahren in einem Baugenehmigungsverfahren durch. Ein Bauherr hat Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, wenn die zu prüfenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften eingehalten sind. Eine Beteiligung würde eine nicht bestehende Ergebnisoffenheit suggerieren. Sicherlich wäre eine Information der Müggelheimer und Müggelheimerinnen sinnvoll gewesen. Eine solche Information obliegt aber dem Bauherren, nicht der Bauaufsicht oder einem im Verfahren beteiligten Fachamt.

Ist es zutreffend, dass es sich um eine Ersatzmaßnahme handelt? Wenn ja: Für welches Gebäude? Unter welchen Auflagen ist das ursprüngliche Gebäude zurückzubauen?

Ja. Es handelt sich hierbei um einen Ersatzbau der bisherigen Gasdruckregelanlage, welcher notwendig geworden ist. Der Ausbau dient der Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung.
Eine der Voraussetzungen für die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung für den Ersatzneubau war der Rückbau des vorhandenen Gebäudes nach Fertigstellung des Neubaus.

Wurden alternative Standorte geprüft? Wenn ja: mit welchem Ergebnis?

Der Vorhabenträger machte glaubhaft, dass das vorhandene Gebäude aufgrund der aktuellen technischen Anforderungen nicht weiterverwendet werden kann und die neue Anlage zudem fertiggestellt sein muss, bevor die alte vom Netz genommen werden kann. Als erste Option wurde ein Standort außerhalb des Dorfangers diskutiert. Da sich die Anlage auf öffentlichem Grund befinden muss und der Baukörper nicht im Wurzelbereich errichtet werden darf, konnte kein alternativer Standort in Müggelheim und auf dem Dorfanger gefunden werden.

Weshalb konnte das vorhandene Gebäude nicht ertüchtigt werden?

Das vorhandene Gebäude konnte aufgrund des baulichen Zustandes der äußeren Hülle, welche Holzelemente aufweist, nicht ertüchtigt werden. Dies ist nach dem Regelwerk der DWGV (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) nicht zulässig.

Werden das Müggelheimer Angerfest, das Müggelheimer Erntefest und der Müggelheimer Weihnachtsmarkt künftig auf dem Dorfanger stattfinden können?

Nach der Neuinstallation der Gasdruckregelanlage in dem neuen Gebäude wird das Bestandsgebäude vollständig zurückgebaut, sodass insofern diese Fläche wieder zur Verfügung steht. Insgesamt erscheint damit die Ausrichtung der Müggelheimer Feste auf dem Dorfanger nicht gefährdet; die neue Situation könnte aber Umplanungen erfordern.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1201