Radweg Schmöckwitz stadtauswärts zwischen Schappachstraße und Zum Seeblick

Schriftliche Anfrage VIII/1208

  1. Weshalb wurde der stadtauswärts führende Gehweg zwischen Schappachstraße und Zum Seeblick – der übrigens mit dem Zeichen: "Gehwegschäden" versehen ist – zu einem benutzungspflichtigen Radweg ausgeschildert?
  2. Das Adlergestell verfügt zwischen Bahnhof Grünau und Schappachstraße über eine Fahrspur.
    Warum sind zwischen Schappachstraße und Zum Seeblick zwei Fahrspuren für den motorisierten Verkehr notwendig?
  3. Weshalb wurde nicht einfach eine Spur der dort zweispurigen Fahrbahn in einen Radweg umgewandelt?

gestellt am 01.07.2020

von André Schubert

Das Bezirksamt antwortet am 27.08.2020

Weshalb wurde der stadtauswärts führende Gehweg zwischen Schappachstraße und Zum Seeblick – der übrigens mit dem Zeichen: "Gehwegschäden" versehen ist – zu einem benutzungspflichtigen Radweg ausgeschildert?

Ab der Einmündung Schappachstraße in das Adlergestell führt stadtauswärts ein benutzungspflichtiger Radweg in Richtung Zum Seeblick. Dort befindet sich waldseilig kein Gehweg, erst auf Höhe des ehemaligen Reifenwerkes ändert sich der Querschnitt des Seitenbereiches im Sinne der Teilung in einen Geh- und Radweg (Weiterführung).
Im Zusammenhang mit einem Unfallgeschehen wurde eine Anpassung der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung erforderlich. Diese wurde am 10.06.2020 umgesetzt.

Das Adlergestell verfügt zwischen Bahnhof Grünau und Schappachstraße über eine Fahrspur.
Warum sind zwischen Schappachstraße und Zum Seeblick zwei Fahrspuren für den motorisierten Verkehr notwendig?

Der Straßenverlauf des Adlergestells zwischen Schappachstraße und Zum Seeblick in Sinne von getrennten Richtungsfahrbahnen ist historisch gewachsen. Ob zwei Fahrstreifen für den motorisierten Verkehr notwendig sind, wurde durch das Bezirksamt bisher nicht untersucht.
Querschnittsveränderungen im Straßenhauptnetz insbesondere mit überörtlichen Funktionen, wie im vorliegenden Fall in das Land Brandburg, liegen im Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Dem Bezirksamt sind keine Planungen zu Querschnittsveränderungen bekannt.

Weshalb wurde nicht einfach eine Spur der dort zweispurigen Fahrbahn in einen Radweg umgewandelt?

Das Anlegen eines sogenannten Pop-up-Radweges bzw. einer Radverkehrsanlage nach Berliner Mobilitätsgesetz bedarf einer straßenverkehrsbehördlichen Anordnung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz. Ob die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, wird das Bezirksamt im Rahmen seiner ständigen Abstimmungen mit der Verkehrsverwaltung prüfen.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1208