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Radwegende auch außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen sicher gestalten

André Schubert

Interfraktioneller Antrag DIE LINKE, SPD

Das Bezirksamt wird ersucht, eine Prioritätenliste der nicht den aktuellen Anforderungen entsprechenden Radwegenden und Radwegauffahrten außerhalb von Kreuzungen und Einmündungen zu erstellen und jährlich mindestens zwei dieser Radwege nach den aktuellen Regelplänen 300 bis 302 vom September 2019 umzubauen.

Begründung:

Die Regelpläne der Verkehrslenkung Berlin wurden im September 2019 aktualisiert. Zahlreiche Radwegenden und Radwegauffahrten entsprechen nicht diesen neuen Normen und sind zudem durch die mangelhafte Ausführung sehr gefährlich für Radfahrende. Die neuen Regelpläne erlauben Sperrflächen, das Aufstellen von Schildern und Sperrelementen, die eine höhere Sicherheit für Radfahrende erzeugen. Da es sehr viele dieser unsicheren Radwegenden gibt, ist es ratsam, dass zunächst die gefährlichsten Stellen gelistet werden, um dann mit der systematischen Verbesserung dieser Stellen zu beginnen. Der Radverkehr nimmt auch in Treptow-Köpenick beständig zu. Die Radinfrastruktur muss daher eine höhere Aufmerksamkeit als bisher erlangen und systematisch verbessert werden.

Ansprechpartner:

André Schubert

Drucksache VIII/0995

Schlussbericht vom 12.02.2025: 

Zu dem o.g. Beschluss ergeht der folgende Schlussbericht:
Das Bezirksamt berücksichtigt bei der Erneuerung und Ertüchtigung vorhandener
Radwegauffahrten und Radwegenden die neuen Regelpläne 300 bis 302 aus dem Jahr 2019.
Die Erstellung einer Prioritätenliste setzt eine Erfassung aller Radwegauffahrten und
Radwegenden im gesamten Bezirk Treptow-Köpenick voraus. Da keine Übersicht existiert, müsste
eigens für diesen Zweck eine Datenerhebung durchgeführt werden. Dafür wäre es notwendig,
dass Straßenbegeher/innen die Situation jeweils vor Ort prüfen und straßenverkehrsrechtliche
Anordnungen gesichtet werden – diese sind in der Regel nach Straßen und nicht nach Sachgebiet
(z.B. „Radwegauffahrt“) dokumentiert und geordnet.
Dem bezirklichen Straßen- und Grünflächenamt steht schlichtweg nicht ausreichendes Personal
zur Verfügung, um flächendeckende Erhebungen dieser Art durchzuführen. Die Bezirksverordneten
werden gebeten, konkrete Örtlichkeiten im zuständigen Ausschuss zu benennen.

 

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