Rahmendienstvereinbarung Telearbeit

Schriftliche Anfrage VIII/1229

  1. Nach der Rahmendienstvereinbarung Telearbeit vom 09.08.2019 im Land Berlin ist lediglich alternierende Telearbeit möglich.
    Welche sachlichen bzw. rechtlichen Gründe stehen einer grundsätzlichen oder überwiegenden Telearbeit entgegen?
  2. Gibt es eigene Anpassungen oder Dienstvereinbarungen zur Telearbeitsrichtlinie und, wenn ja, bitte im Wortlaut auflisten?
  3. Wie viele Anträge auf Telearbeit, Mobilearbeit und Heimarbeit hat es in den letzten zwei Jahren gegeben und wie viele wurden genehmigt bzw. abgelehnt?
  4. Aus welchen Gründen wurden die Anträge jeweils abgelehnt (bitte nach Anzahl und Grund auflisten)?
  5. Fand bei der Anpassung der Telearbeitsrichtlinie eine Abwägung zwischen Erfordernissen an die Ergonomie am Heimarbeitsplatz und anderen Erfordernisse statt?
  6. Welche Veränderungen an der eigenen Telearbeitsrichtlinie hält das Bezirksamt nach den Erfahrungen aus den letzten Monaten für nötig und steht das Amt dazu im Austausch mit dem Personalrat / den Personalvertretungen und den Gewerkschaften?
  7. Wie gestalten sich die konkrete Antragstellung und der Genehmigungsprozess für Telearbeit, Mobilearbeit und Heimarbeit (bitte vollständige Checkliste, Flowchart, Antragsvorlagen, Ablehnungsgründe beilegen)?

gestellt am 16.07.2020

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 29.07.2020

Nach der Rahmendienstvereinbarung Telearbeit vom 09.08.2019 im Land Berlin ist lediglich alternierende Telearbeit möglich.
Welche sachlichen bzw. rechtlichen Gründe stehen einer grundsätzlichen oder überwiegenden Telearbeit entgegen?

Die Rahmendienstvereinbarung (RDV) Telearbeit gilt nicht für die Arbeitsformen der Teleheimarbeit, der mobilen Arbeit oder der Bildschirmarbeit am häuslichen Arbeitsplatz, schließt diese dadurch jedoch nicht aus. Eine RDV mobile Arbeit wird von der zuständigen Senatsverwaltung für Finanzen in Abstimmung mit den Dienststellen gerade entworfen. Für eine RDV Teleheimarbeit wurde bisher keine Notwendigkeit gesehen. Dem Bezirksamt sind keine Arbeitsplätze bekannt, die sich für diese Arbeitsform eignen würden.

Gibt es eigene Anpassungen oder Dienstvereinbarungen zur Telearbeitsrichtlinie und, wenn ja, bitte im Wortlaut auflisten?

Nein

Wie viele Anträge auf Telearbeit, Mobilearbeit und Heimarbeit hat es in den letzten zwei Jahren gegeben und wie viele wurden genehmigt bzw. abgelehnt?

Über die Anträge wird keine Statistik geführt.

Aus welchen Gründen wurden die Anträge jeweils abgelehnt (bitte nach Anzahl und Grund auflisten)?

Über die Ablehnungsgründe wird ebenfalls keine Statistik geführt. Ablehnungsgründe werden überwiegend die fehlenden technischen Voraussetzungen (Erreichbarkeit der notwendigen Fachverfahren über VPN-Tunnel) oder die fehlende Verfügbarkelt von Zertifikaten für VPN-Tunnel im Land Berlin, in Einzelfällen aber auch fehlende finanzielle Ressourcen oder fehlende persönliche Eignung des I der Beschäftigten oder der Arbeitsaufgabe gewesen sein.

Fand bei der Anpassung der Telearbeitsrichtlinie eine Abwägung zwischen Erfordernissen an die Ergonomie am Heimarbeitsplatz und anderen Erfordernisse statt?

Soweit mit "Telearbeitsrichtlinie" die o.g. RDV Telearbeit gemeint ist: Ja, neben der Einhaltung der arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Voraussetzungen waren auch datenschutzrechtliche und finanzielle Aspekte zu berücksichtigen. So erfolgt beispielsweise die ergonomische Ausstattung nur auf Wunsch der Beschäftigten durch die Dienststelle, das heißt, Beschäftigte haben auch die Möglichkeit, eigene Möbel zu verwenden.
Das Bezirksamt war in die Verhandlungen zwischen Senatsverwaltung und Finanzen und Hauptpersonalrat im Rahmen der Verwaltungsbeteiligung involviert, kann aber keine Auskunft zu Einzelheiten der Verhandlungen geben.

Welche Veränderungen an der eigenen Telearbeitsrichtlinie hält das Bezirksamt nach den Erfahrungen aus den letzten Monaten für nötig und steht das Amt dazu im Austausch mit dem Personalrat / den Personalvertretungen und den Gewerkschaften?

Die bisherige Dienstvereinbarung Telearbeit des Bezirksamtes wurde aufgrund der übergeordneten RDV gekündigt. Eine Notwendigkeit zu weitergehenden Regelungen im Zusammenarbeit mit der Telearbeit wird aktuell nicht gesehen.
Der Leiter der Dienststelle und die nach § 9 Personalvertretungsgesetz Bevollmächtigten stehen in ständigem Austausch mit den gewählten Beschäftigtenvertretungen.

Wie gestalten sich die konkrete Antragstellung und der Genehmigungsprozess für Telearbeit, Mobilearbeit und Heimarbeit (bitte vollständige Checkliste, Flowchart, Antragsvorlagen, Ablehnungsgründe beilegen)?

Anträge sind formlos auf dem Dienstweg zu stellen.
Bei Anträgen auf Telearbeit sind die Mindestanforderung für die Einrichtung von Bildschirmarbeitsplätzen (Anlage 1) sowie die Erfüllung der Datenschutzrechtlichen Voraussetzungen (Anlage 2) zu bestätigen.
Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und nach Zustimmung der Führungskraft ist durch den I die Beauftragten für den Haushalt ein Antrag auf Bereitstellung eines mobilen Arbeitsplatzes an die IT-Stelle zu richten (Anlage 3).
Beamte erhalten eine Dienstliche Weisung (Anlage 4), mit Tarifbeschäftigten wird eine Nebenabrede zum Arbeitsvertrag (Anlage 5) abgeschlossen.

Die Anlagen können hier nachgelesen werden.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1229