Regattastraße 123
Schriftliche Anfrage VIII/0228
- Welche Auflagen waren mit der Erteilung der Baugenehmigung für das Gebäude und den Parkplatz des Lebensmitteldiscounters verbunden?
- Welche dieser Auflagen wurden erfüllt, welche nicht?
- Wer ist der Eigentümer des verfallenen, weißen Gebäudes auf dem Grundstück und sind dem Bezirksamt Pläne zur künftigen Nutzung dieses Gebäudes bekannt?
- Gibt es Überlegungen, in der Nähe dieses Grundstücks, im öffentlichen Straßenland, Bänke aufzustellen?
gestellt am 19.07.2017
von André Schubert
Das Bezirksamt antwortet am 07.08.2017
Zu 1.:
Die Baugenehmigung 2010 / 1018 vom 19.10.2010 enthielt folgende Auflagen:
1. § 71 Abs. 6 BauO Bln
Die Höhenlage des Erdgeschossfußbodens baulicher Anlagen über NHN wird mit 34,60 m festgesetzt.
2. § 50 Abs. 1 BauO Bln
Für das Bauvorhabenist 1 Stellplatz für Kraftfahrzeuge für schwer Gehbehinderte und Behinderte im Rollstuhl herzustellen. Vorgesehen sind 2 Stellplätze.
3. § 50 Abs. 1BauO Bln
Für das Bauvorhaben sind 12 Abstellmöglichkeiten für Fahrräder (Fahrradstände) herz:ustellen und auch vorgesehen.
Fahrradstände müssen leicht zugänglich sein. Sie müssen dem Fahrrad einen sicheren Stand durch einen Anlehnbügel geben, der durch einen Mindestabstand von 0,80 m zwischen den Fahrradständen das Abstellen und Anschließen des Fahrrades einschließlich des Rahmens ermöglicht.
Die Herstellung einfacher Vorderradständer ist unzulässig.
4. § 32 Abs. 8 BauO Bln
Die an Verkehrsflächen befindlichen Dachflächen sind mit Vorrichtungen zum Schutz gegen das Herabfallen von Schnee und Eis zu versehen.
Zu 2.
Diese Auflagen wurden erfüllt.
Zu 3.
Das "verfallene weiße" Gebäude befindet sich auf dem Grundstück Regattastraße 121 im Privateigentum. Für dieses Gebäude ist der Abbruch geplant. Der Abbruch des Gebäudes ist
bauordnungsrechtlich verfahrensfrei. Für dieses Grundstück gibt es eine Baugenehmigung (Nr. 2012/1219), welche einmalig verlängert wurde. Sie sieht die Errichtung eines 3-geschossigen Wohnhauses mit zusätzlichem Staffelgeschoss vor. Im EG sollen wohnverträgliche gewerbliche Nutzungen untergebracht werden. Für die Neubebauung des Grundstücks wurde der Baubeginn für den 26.09.2016 angezeigt. Bisher waren keine baulichen Aktivitäten erkennbar.
Zu4.:
Das Straßen- und Grünflächenamt beabsichtigt nicht, im Umfeld der Regattastraße 123 eine Bank aufzustellen.
Schriftliche Anfrage - KA VIII/0228

