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Regattastraße 141

André Schubert

Schriftliche Anfrage VIII/1370

  1. Handelt es sich bei dem Gebäude auf dem Grundstück Regattastraße 141 um ein Wohnhaus und, falls ja, liegt für den andauernden Leerstand eine Zweckentfremdungsgenehmigung vor?
  2. Sind dem Bezirksamt Planungen des Eigentümers zur künftigen Nutzung des Grundstücks bekannt?

gestellt am 11.01.2021

von André Schubert

Das Bezirksamt antwortet am 26.01.2021

Handelt es sich bei dem Gebäude auf dem Grundstück Regattastraße 141 um ein Wohnhaus und, falls ja, liegt für den andauernden Leerstand eine Zweckentfremdungsgenehmigung vor?

Bei dem Gebäude in der Regattastraße 141 handelt es sich nicht um Wohnraum, der dem Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (ZwVbG) unterliegt. Die Räumlichkeiten waren bereits 1990 nicht im Wohnungsbestand enthalten. Zudem handelt es sich nicht um eine meldefähige Anschrift.

Der Anwendungsbereich des ZwVbG ist somit nicht eröffnet.

Sind dem Bezirksamt Planungen des Eigentümers zur künftigen Nutzung des Grundstücks bekannt?

Im September 2020 wurde im Stadtentwicklungsamt die Zulässigkeil eines Schankgartenbetrieb angefragt. Hinzu kam eine Anfrage des Umwelt- und Naturschutzamt, da für den Schankgartenbetrieb eine Lärmprognoseberechnung erstellt werden sollte. Weitere Anfragen gab es nicht. Geplante bauliche Maßnahmen sind nicht bekannt. Ein förmliches Baugesuch wurde nicht gestellt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1370
 

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