Resolution zum Verzicht auf Flughafenschnellverfahren und Asylgewahrsam auf dem Flughafen BER

Resolution

Antrag

 

Resolution zum Verzicht auf Flughafenschnellverfahren und Asylgewahrsam auf dem Flughafen BER

Seit Einführung des Flughafenverfahrens 1993 haben sich die Verhältnisse an den Flughäfen in der Bundesrepublik erheblich verändert. Die Flüchtlingszahlen sind zurückgegangen und rechtfertigen kein Asylschnellverfahren mehr.

Es ist nicht hinnehmbar, dass einreisende Asylbewerberinnen und Asylbewerber für einen nicht genau definierten Zeitraum in einer haftähnlichen Lage festgehalten werden, die einer Internierung gleichkommt. Der immense Zeitdruck für Rechtshilfe- und Begründungsfristen erschwert die Wahrnehmung des Rechtsschutzes, ebenfalls ist der Schutz von Minderjährigen nicht gewährleistet.

Der Zeitdruck macht es  traumatisierten Flüchtlingen oft fast unmöglich, ihre Asylgründe substantiiert vorzutragen und Eilrechtsschutzanträge einzureichen, was zu eklatanten Fehlentscheidungen führen kann und führt.

Das menschenunwürdige und teilweise rechtsstaatswidrige Asylschnellverfahren muss abgeschafft und ein reguläres Asylverfahren praktiziert werden.

Auf den meisten deutschen Flughäfen wird auf das höchst zweifelhafte Flughafenverfahren verzichtet, das sollte auch am Flughafen BER so sein.

Die BVV Treptow-Köpenick fordert deshalb von den Ländern Berlin und Brandenburg sowie von der Bundesregierung, auf das Flughafenasylschnellverfahren und die Einrichtung und die Inbetriebnahme eines Asylgewahrsams auf dem neuen Großflughafen aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen zu verzichten und ihrerseits entsprechende Initiativen zu ergreifen.