Sanierungsbedarf in der Müggelschlösschen-Schule
Schriftliche Anfrage VIII/0095
- Wie hoch ist der Sanierungsaufwand für das derzeit leerstehende Schulgebäude der Müggelschlösschen-Schule? (Bitte einzeln aufführen.)
- In welchem Zeitraum sollen die jeweiligen Maßnahmen durchgeführt und in welchen Haushaltstiteln nachgewiesen werden?
- Sieht das Bezirksamt im Umfeld der Schule künftig den Bedarf für eine Integrierte Sekundarschule / Gemeinschaftsschule?
- Welche Pläne verfolgt das Bezirksamt für das derzeit genutzte Gebäude?
- Ist der Betrieb der Kleiderkammer für die Unterkunft Geflüchteter auch künftig möglich?
gestellt am 22.02.2017
von Philipp Wohlfeil
Das Bezirksamt antwortet am 13.03.2017
Zu 1.
Die Kosten für die Gesamtsanierung des Schulgebäudes Nr. 54 wurden im Rahmen einer Studie im März 2015 ermittelt. Die Kosten betragen mit Stand März 2015 6.4 Mio. €.
Folgende Maßnahmen sind nötig:
- Komplette Entkernung und Sanierung des Gebäudes
- Erneuerung aller technischen Installationen
- Sanierung der Fassade
- Erneuerung der Stahlglasvorhangfassade sowie der Fenster und Türen
- Die Brandschutzforderungen, die Anforderungen aus EneV und die behindertengerechte Erschließung sind zu realisieren
Zu 2.
Der Zeitraum der Umsetzung der Komplettsanierung ist abhängig von der Mitteleinstellung . ln 2017 soll im Vorfeld mit der Entkernung des Gebäudes begonnen werden. Parallel ist für 2017 geplant, die erforderlichen Planungsleistungen auszuschreiben und zu vergeben.
Zu 3.
Das Schul- und Sportamt sieht im gesamten Bezirk den Bedarf an weiteren Integrierten Sekundarschulen bzw. an Gemeinschaftsschulen. Für das Umfeld der Müggelschlößchen-Schule ist kein Standort angedacht. Zum einen hat sich die Schulkonferenz der Müggelschlößchen-Schule dazu verständigt, den Antrag zum Aufbau einer Gemeinschaftsschule zurückzuziehen und am 11.12.2013 einen entsprechende Beschluss dazu gefasst. Zum anderen reicht die Schulsparthalle am Standort nicht aus, um zusätzlich den Sportunterricht für eine Integrierte Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule zu gewährleisten. Eine Erweiterung der Sporthalle bzw. der Neubau einer Sporthalle am Standort ist räumlich nicht möglich.
Zu 4.
Für das derzeit genutzte Gebäude am Wald hat das Bezirksamt keine konkrete Nutzung geplant. in Anbetracht der steigenden Schülerzahlen im Bezirk wird das Gebäude jedoch für eine schulische Nutzung weiterhin vorgehalten.
Zu 5.
Die Serviceeinheit Facility Management sieht nach erfolgter Sanierung keine Möglichkeit mehr, die Kleiderkammer in dem neuen, zukünftig genutzten Schulgebäude unterzubringen.

