Schallschutz FFB

Schriftliche Anfrage VIII/1561

1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Sachen passiver Schallschutz für Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens BBI?
2. Wie viele Anträge auf Schallschutz sind nach der Inbetriebnahme des BBI noch offen?
3. Eine andere Auslastung des BBI in den vergangenen 18 Monaten hat für veränderte Flugrouten gesorgt. Welche Anpassungen zum Schallschutz hat es deshalb gegeben?
4. Welche Aktivitäten entfaltet das Bezirksamt, um nach der Inbetriebnahme des BBI die Bürgerinnen und Bürger von Treptow-Köpenick vor Schallemissionen zu schützen?
5. Welche Schallschutzmaßnahmen können Anwohnerinnen und Anwohner erhalten, die von Lärm durch die neuen Flugrouten betroffen sind?
6. Warum wurden durch weniger Flugbewegungen andere Flugrouten nötig und wurde das Bezirksamt bei der Erarbeitung der neuen Flugrouten einbezogen?

gestellt am 19.08.2021

von Marina Borkenhagen

Das Bezirksamt antwortet am 31.08.2021

 

Wie ist der aktuelle Sachstand in Sachen passiver Schallschutz für Anwohnerinnen und Anwohner des Flughafens BBI?
Wie viele Anträge auf Schallschutz sind nach der Inbetriebnahme des BBI noch offen?
Eine andere Auslastung des BBI in den vergangenen 18 Monaten hat für veränderte Flugrouten gesorgt. Welche Anpassungen zum Schallschutz hat es deshalb gegeben?
Welche Schallschutzmaßnahmen können Anwohnerinnen und Anwohner erhalten, die von Lärm durch die neuen Flugrouten betroffen sind?
Warum wurden durch weniger Flugbewegungen andere Flugrouten nötig und wurde das Bezirksamt bei der Erarbeitung der neuen Flugrouten einbezogen?

Das Bezirksamt kann mangels Zuständigkeit nicht auf die gestellten Fragen antworten.
Die Zuständigkeit liegt bei der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), da diese die einzelnen Schallschutzmaßnahmen aus dem Schallschutzprogramm in eigener Verantwortung prüft und umsetzt.

Adresse:
Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Schallschutz
D-12521 Berlin
Ansprechpartner Schallschutztelefon FBB:
Tel: +49 30 6091-73500
Fax +49 30 6091-73499

Die Zuständigkeit für die Festlegung von Flugrouten liegt bei der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Unternehmenszentrale
Am DFS-Campus 10
63225 Langen
Telefon: 06103/707-0
Telefax: 06103/707-1396
Internet: www.dfs.de
E-Mail: info@dfs.de

Zur Frage der Einbeziehung des Bezirksamts bei der Erarbeitung neuer Flugrouten s. die Antwort der folgenden Frage.

Welche Aktivitäten entfaltet das Bezirksamt, um nach der Inbetriebnahme des BBI die Bürgerinnen und Bürger von Treptow-Köpenick vor Schallemissionen zu schützen?

Die Inbetriebnahme des neuen Flughafens im Herbst 2020 erfolgte auf der Basis des zugrundeliegenden Planfeststellungsbeschlusses vom 13.08.2004, Az. 44/1-6441/1/101. Mit diesem wie auch durch nachfolgende präzisierende Gerichtsurteile wurden die Lärmschutzziele für die vom Fluglärm betroffenen Anlieger*innen in der Tag- und Nachtschutzzone des BER rechtlich geregelt.
Die Umsetzung erfolgt insbesondere durch bauliche (passive) Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden in den Schutzzonen. Zudem resultierte daraus ein Nachtflugverbot zwischen 0 und 5 Uhr.

Für weitergehenden Lärmschutz gibt es leider keine rechtlichen Grundlagen. Dieser muss daher im Rahmen von Gesprächen und politischen Verhandlungen oftmals mühsam erkämpft werden.
Auf diese Weise ist es gelungen, die Nachtflugregelungen auszuweiten. Aktuell gilt, dass von 23.30 bis 24 Uhr und von 5 bis 5.30 Uhr grundsätzlich keine planmäßigen Flüge stattfinden dürfen. Diese Zeiten stehen ausschließlich für Verspätungen bzw. Verfrühungen zur Verfügung. Reguläre Linienflüge in der Kernnachtzeit von 0 bis 5 Uhr sind ausgeschlossen. Es wird nur (durchschnittlich) 77 Flugbewegungen in den Tagesrandzeiten von 22 bis 24 Uhr und von 5 bis 6 Uhr geben. Dabei sind für die Zeit zwischen 5 und 6 Uhr sowie zwischen 23 und 24 Uhr im Schnitt höchstens 31 Flugbewegungen möglich.
Der Bezirk Treptow-Köpenick hat keinerlei Zuständigkeiten für Angelegenheiten des Flughafens BER. Das föderale System der Bundesrepublik Deutschland sieht nicht nur fachlich unterschiedliche Verantwortungs- und Zuständigkeitsbereiche vor, sondern auch unterschiedliche Verantwortungs- und Zuständigkeitsebenen.

In der Verfassung des Landes Berlin gibt es keine bezirkliche (kommunale) Zuständigkeit für einen Flughafen; demgemäß gibt es auch keine Mitarbeiter*innen im Bezirksamt Treptow-Köpenick, die sich mit inkludierten Negativwirkungen des Flughafens wie Flugrouten, die über den Bezirk führen oder eben dem Schallschutz beschäftigen.

Das Bezirksamt ist lediglich in zwei Gremien eingebunden, die diskursiv und beratend mit den Vertreter*innen des Flughafens Berlin Brandenburg (FBB) in Kontakt stehen: dem Dialogforum und der Fluglärmkommission. In beiden Gremien ist das Bemühen der bezirklichen Vertreter*innen darauf gerichtet, die Lärmbelastung für die betroffenen Bürger*innen unseres Bezirks zu reduzieren. Möglichkeiten dazu liegen beispielsweise in der Durchsetzung von Bonisystemen für die Airlines, wenn sie lärmärmere Flugzeuge einsetzen, die Installierung von Malisystemen für Kurzstreckenflüge (die grundsätzlich zu Lasten der umweltfreundlicheren Bahn gehen) oder in einer Optimierung der Flugrouten. In der Fluglärmkommission erfolgte dazu eine Verständigung dahingehend, dass die aktuell festgesetzten Flugrouten über zwei Flugperioden (d.h. zwei Halbjahre) hinweg analysiert und ausgewertet werden. Anschließend sollen auf der Basis der im praktischen Flugbetrieb gewonnenen Erkenntnisse Korrekturen vorgenommen werden, um die Lärmbelastungen einzuschränken. Es ist derzeit allerdings noch nicht geklärt, inwieweit diese beiden ersten Flugperioden, da sie unter Pandemiebedingungen erfolgen, eine geeignete Grundlage für Optimierungen bilden (können).
Zuständig für die Festlegung der Flugrouten wie auch deren Änderung ist die Deutsche Flugsicherung (s.o.). Zudem gibt es in der Senatsverwaltung wie auch am Flughafen BER Ansprechpartner zum Thema Fluglärm:

  • Für den Flugverkehr über Berlin:

Fluglärmschutzbeauftragter
Herr Masoud Hejazian
Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (IV E 29)
Rungestraße 29, 10179 Berlin-Mitte
Tel.: 030 9025 1423,
Fax: 030 9025 1679 /
E-Mail: fluglaerm@senuvk.berlin.de

  • Für den Linienflugverkehr von und nach BER:

Lärmschutzbeauftragter BER,
Mittelstraße 11, 12529 Schönefeld
Telefon: +49 30 6341 07920,
Fax: +49 30 6341 07929 /
E-Mail: kontakt@fluglaermschutzbeauftragter-ber.de

Auch wenn die Möglichkeiten des Bezirksamtes begrenzt sind, wird es auch weiterhin engagiert im Sinne einer Fluglärmreduzierung tätig sein und sich insbesondere dafür einsetzen, dass das generelle Nachtflugverbot auf den Zeitraum von 22 – 6 Uhr ausgeweitet wird.

Schriftliche Anfrage _SchA VIII/1569