Schallschutzverordnung verbessern

Antrag

Antrag 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich beim Senat von Berlin dafür einzusetzen, dass das Land Berlin im Interesse des Schutzes der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des Flughafens BBI, dem im Bundesrat vorgelegten Entwurf zur Schallschutzverordnung nur dann zustimmt, wenn nachstehende Verbesserungen durchgesetzt werden:
1. Alle vom Fluglärm betroffenen Wohngebäude sind ohne Abschläge und ohne Sonderregelungen entsprechend dem Stand der Technik (VDI 4700 ) derart zu schützen, dass ein Schutzniveau von nachts 25 dB(A) und tags 35 dB(A) eingehalten wird. Eine Unterscheidung in Neubauten und Bestandsbauten ist nicht sinnvoll. Für besonders schutzbedürftige Einrichtungen ist ein Schutzniveau von 30 dB(A) tags anzusetzen.
2. Die bereits freiwillig durchgeführten Schutzmassnahmen führen zu keinen Abschlägen bei den dB(A) Werten.
3. Die Kosten für den Schutz, der erforderlich wird (auf Basis der Standardwerte unter Punkt 1), sind von den Flughafenbetreibern ungedeckelt zu bezahlen.

Begründung:

Im Bundesverwaltungsgerichtsurteil ist festgestellt, dass sich die Lärmschutzbilanz für die Bürgerinnen und Bürger Berlins durch die Konzentration auf den BBI und der Schließung von Tempelhof und Tegel positiv darstellt. Gleichzeitig werden aber die hohen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger im Umfeld des BBI konstatiert, die dringend durch passive und aktive Lärmschutzmaßnahmen gemindert werden sollen.
Verbesserungen in der Schallschutzverordnung zu erreichen, ist für das Land Berlin eine zwingende Notwendigkeit, um dieser Grundintention des Bundesverwaltungsgerichts nachzukommen und damit im Sinne der verfassungsmäßigen Zielsetzung der Herstellung gleicher Lebensbedingungen in der Stadt zu wirken.

Ernst Welters