Schnee- und Glättebeseitungung an der Puschkinallee

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1148 vom 10.02.2026 des Bezirksverordneten Anderé Schubert – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Wer ist für die Schnee- und Glättebeseitigung auf der Zufahrt zum Ehrenmal im Treptower Park zuständig?

  2. Warum wurde diese relativ kurze Strecke nicht, wie der Rest der Geh- und Radwege entlang der Puschkinallee, ebenfalls geräumt?

  3. Warum wurde keine Ersatzvornahme in Betracht gezogen?

  4. Wie verhält es sich mit den Grundstücken auf der Puschkinallee 35 bis 42, wurden die Grundstückseigentümer auf ihre Räumpflichten hingewiesen und wurden ggf. Bußgelder verhängt und, wenn nein, warum nicht?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1. - 3.
Es handelt sich hierbei um eine Fahrbahn, die grundsätzlich nicht gereinigt wird.

Zu 4.
In diesem Bereich sind die Anliegerinnen und Anlieger reinigungspflichtig. Es gab hierzu keine Beschwerdelage.
Der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes Treptow-Köpenick kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bei entsprechender Witterungslage ausgerichtet an den vorhandenen Ressourcen. Aufgrund der Größe des Bezirkes und der begrenzten Personalressourcen müssen die Kontrollen auf Schwerpunkte begrenzt bzw. unter Beachtung einer Priorisierung abgearbeitet werden. Stark frequentierte Fußgängerbereiche und Gehwege an Schulen, Kindertagestätten, Bahnhöfen, Rathäusern, Altenheimen sowie im innerstädtischen Bereich wurden vorrangig geprüft. Die Puschkinallee stellt keinen besonderen Schwerpunkt dar. Die restlichen Geh- bzw. Radwegbereiche in der Puschkinallee reinigt im Übrigen die BSR bzw. ein beauftragtes Subunternehmen.

 

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