Schranke Landjägerstraße

Schriftliche Anfrage VIII/0922

  1. Warum und durch wen wurde eine Schranke an der Zufahrt zur Landjägerstraße 1 angebracht?
  2. In welchem Ausmaß gab es zuvor Behinderungen durch geparkte oder haltende Kraftfahrzeuge in diesem Bereich?
  3. Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um den Anliegenden einen barrierefreien Zugang und Lieferverkehr zu ermöglichen?
  4. Kann sich das Bezirksamt vorstellen, eine einvernehmliche Lösung zu treffen, indem etwa die Schranke per Code oder Schlüssel für Anliegende zu öffnen ist?

gestellt am 13.08.2019

von Philipp Wohlfeil

Das Bezirksamt antwortet am 27.08.2019

Warum und durch wen wurde eine Schranke an der Zufahrt zur Landjägerstraße 1 angebracht?

In welchem Ausmaß gab es zuvor Behinderungen durch geparkte oder haltende Kraftfahrzeuge in diesem Bereich?

Die Schranke an der Zufahrt zur Landjägerstraße 1 wurde durch das bezirkliche Straßen-und Grünflächenamt aufgestellt. Für den Bereich besteht eine eingeschränkte Widmung auf Fußgänger- und Radverkehr, die beschilderungsmäßig auch so vor Ort dargestellt ist. Vor diesem Hintergrund ist eine Befahrung mit Kfz dem Grunde nach ausgeschlossen.

Welche Möglichkeiten sieht das Bezirksamt, um den Anliegenden einen barrierefreien Zugang und Lieferverkehr zu ermöglichen?

Um den Anliegenden bei nachgewiesenem Bedarf Zufahrt zu ermöglichen, kommt die
Erteilung einer entsprechenden verkehrsbehördlichen Ausnahmegenehmigung in Betracht und wird so auch praktiziert.

Kann sich das Bezirksamt vorstellen, eine einvernehmliche Lösung zu treffen, indem etwa die Schranke per Code oder Schlüssel für Anliegende zu öffnen ist?

An den mit der Ausnahmegenehmigung als berechtigt ausgewiesenen Anliegenden wird ein Schrankenschlüssel ausgegeben.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0922