Schülermonatskarten

Antrag (interfraktionell)

Antrag (interfraktionell)

 

 

 

Dem Bezirksamt wird empfohlen, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass Schülermonatskarten (ab Sekundarstufe) von Sozialgeldbezieherinnen und Sozialgeldbeziehern vom „JobCenter Treptow-Köpenick“ als laufender, unabweisbarer Bedarf angesehen werden, die neben der Regelleistung zu finanzieren sind.


Begründung:

Schülermonatskarten für Kinder aus Hartz-IV-Familien mussten bisher aus der Regelleistung finanziert werden.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 09.02.2010 dürfte diese Verfahrensweise allerdings rechtswidrig gewesen sein, da es sich hierbei um „einen laufenden, nicht nur einmaligen Bedarf zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums“ handele, „der zur Anwendung der Anspruchsgrundlage Art. 1 i.V.m. Art. 20 GG führt“- so unter besonderem Verweis auf die Chancengleichheit beim Zugang zu Bildung das SG Detmold in seinem Urteil vom 09.04.2010, AZ S 12 AS 126/07.

Diese Rechtssprechung wird bisher von der Bundesagentur für Arbeit unter Verweis auf einen internen „Negativkatalog“ ignoriert. Damit aber nicht auch für unserem Bezirk erst (gleichlautende) Urteile hierzu gefällt werden müssen, was im Übrigen deutlich kostenintensiver für das „JobCenter“ wäre, sollte deshalb seitens des Bezirksamtes in der Trägervertretung des „JobCenters“ Treptow-Köpenick und in der zuständigen Senatsverwaltung versucht werden, Schülermonatskarten zweckgebunden sogleich als laufenden, unabweisbaren Bedarf zu definieren.