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Schulsanierungen

Johann Eberlein
Johann Eberlein

Schriftliche Anfrage VIII/0122

  1. Gibt es eine bezirkliche Prioritätenliste für Schulsanierungen und, wenn ja, wann wurde diese zuletzt aktualisiert?
  2. Wurden die geplanten Sanierungen mit den Schulleiterinnen und Schulleitern abgesprochen beziehungsweise inwiefern werden diese einbezogen?
  3. Welche Sanierungsmaßnahmen wurden von den Schulleiterinnen und Schulleitern vorgeschlagen?
  4. An welchen Schulstandorten werden zurzeit Nebengebäude für den Schulbetrieb genutzt, insbesondere solche, die eigentlich nicht zur Schule gehören?

gestellt am 15.03.2017

von Johann Eberlein

Das Bezirksamt antwortet am 30.03.2017

Zu 1.
Seit Jahren treffen sich das Schulamt und die SE Facility Management regelmäßig einmal im Monat und besprechen alle Belange, insbesondere dringende bauliche Maßnahmen.
Die Prioritäten werden jährlich im Schulanlagensanierungsprogramm und bei der Planung der Mittelverwendung des baulichen Unterhalts festgelegt. Im aktuellen Gebäudescan waren ebenfalls Prioritäten festzulegen. Entsprechend der Zuständigkeit für die Gebäude gab es die Vorgabe, dass zu 70% die baufachlichen Belange und zu 30% schulfachliche Belange zu werten sind. Die letzte Aktualisierung erfolgte Ende 2016. Bevor es eine Nachfrage zu Listen gibt, die Prioritäten haben zu Verschiebungen und Missverhältnissen zwischen den Bezirken geführt. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie hat diese, wie auch teilweise Kosten, eigenständig ausgeglichen bzw. geändert. Damit ist manches für die Bezirke nicht mehr nachvollziehbar. An einer Plausibilisierung und Qualifizierung wird noch gearbeitet. Die Fortschreibung ist für den Herbst 2017 vorgesehen. Dann sollten die Ergebnisse belastbarer sein.

Zu 2.
Nach Abstimmung zwischen der SE Facility Management, zuständig für die baufachlichen Belange und dem Schulamt, zuständig für die schulfachlichen Belange, werden die Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen abgestimmt. Hinweise, Wünsche und Forderungen von Schulleiterinnen und Schulleitern werden dabei auch angesprochen und soweit diese baufachlich und/oder schulfachlich relevant sind berücksichtigt.

Zu 3.
Der Verfügungsfonds steht ausschließlich den Schulen zu. Damit können diese ihre Vorschläge und Wünsche einbringen bzw. erfüllen.
Schulleiterinnen und Schulleiter sehen letztendlich nur IHRE Schule, so dass generelle baufachliche Prioritäten daraus nicht abgeIeitet werden können.

Zu 4.
09G30-Kiefholz-Grundschule, Willi-Sänger-Str. 1, 12437 Berlin (ehern. Schulstandort der Schule am Plänterwald)
09G18-Schule an der Kölln. Vorstadt, Sporthallennutzung in der Filiale der 09G09 Heide-Schule, Waldstr.
09K08-Schule an der Dahme, Sporthallennutzung Sporthalle Luisenstr., 12555 Berlin

Schriftliche Anfrage - KA VIII/0122

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