Schutz für Radwegauffahrten auf der Straße

Schriftliche Anfrage VIII/1060

Auf der Elsenbrücke wurde nach Beschluss der BVV eine Radwegauffahrt auf der Straße durch fest installierte Warnbaken geschützt.

  1. Welche Stellen wurden durch das Bezirksamt identifiziert, an denen ein Schutz der Radfahrenden, die vom Radweg auf die Fahrspur der Kraftfahrzeuge geleitet werden, nach obigem Vorbild (oder anderen Varianten des Überfahrschutzes) möglich wäre?
  2. Wann wird an diesen Stellen ein Umbau erfolgen?
  3. Können folgende Stellen nach obigem Vorbild umgebaut werden und, wenn nein, warum jeweils nicht?
    a)   Südostallee/ Sterndamm Richtung S-Bahnhof;
    b)   Grünauer Straße;
    c)   Oberspreestraße/ Silbergrasweg (Stadteinwärts);
    d)   Direkt am Schlossplatz/Müggelheimer Straße;
    e)   Oberspreestraße/ Bernstadter Weg.

gestellt am 09.12.2019

von André Schubert

Das Bezirksamt antwortet am 07.01.2020

Aus Sicht des Bezirksamtes ist die auf der Elsenbrücke für eine Verkehrsführung während der Bauzeit gewählte Variante, der feste Einbau von Leitbaken, kein "Vorbild" oder Muster für straßenverkehrsbehördliche Anordnungen gemäß den Regelplänen der Verkehrslenkung Berlin (RP 300 bis RP 302). Diese Regelpläne enthalten keine festen Einbauten wie beispielsweise Polier in der Fahrbahn.

Auf der Elsenbrücke wurde diese Lösung gewählt vor dem Hintergrund, dass die Fahrbahn dort nicht mehr für den Kraftfahrzeugverkehr zur Verfügung steht und es sich um eine temporäre Lösung handelt.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1060