Schutz vor Eigenbedarfskündigungen auch in Treptow-Köpenick verlängert

Für Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, besteht eine besondere Schutzfrist, bevor sie von den Eigentümern aus Eigenbedarf gekündigt werden können. Bisher betrug diese Schutzfrist sieben Jahre, konnte aber auch auf bis zu zehn Jahre ausgedehnt werden. In einem interfraktionellen Antrag setzten sich SPD, DIE LINKE, B90/Grüne und Piraten, der auf Initiative der SPD zustande gekommen war, im Juni dafür ein, diese verlängerte Schutzfrist auch auf Treptow-Köpenick auszudehnen. Im nun erschienenen Schlussbericht erklärt das Bezirksamt, der Senat habe den Kündigungsschutz für Mieterinnen und Mieter bei der Umwandlungen in Eigentumswohnungen zum 1.Oktober neu geregelt. Der zehnjährigen Kündigungsschutz sei nun auf ganz Berlin, also auch Treptow-Köpenick, ausgedehnt worden. "Wir können davon ausgehen, dass unser Antrag mit dazu beigetragen hat, das Problem auf Senatsebene als dringlich zu erkennen", freut sich Ernst Welters, fachpolitischer Sprecher der Fraktion für Stadtentwicklung und Tiefbau. Dem Bezirk bleibe dennoch nur wenig Handlungsspielraum, um sich in die Wohnungspolitik des Senates einzubringen und müsse daher jedes erdenkliche Mittel nutzen. "Stetig steigende Mieten, ein angespannter Wohnungsmarkt, auf dem es kaum noch kleine und preiswerte Wohnungen gibt und stetige Umwandlungen von Mietwohnungen in Eigentums- und gewerbliche Ferienwohnungen machen es nötig, an allen verfügbaren Hebeln den Mieterschutz zu stärken", so Welters.

 

Drucksache VII/0494

Ansprechpartner

Ernst Welters

Fachpolitischer Sprecher der Fraktion für Stadtentwicklung und Tiefbau