Sichere Querung des Königsheidewegs an der Bushaltestelle Westweg
Schriftliche Anfrage VIII/1190
- Wie bewertet das Bezirksamt die Verkehrssicherheit für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV an der oben genannten Haltestelle?
- In welcher Form kann dort eine sichere Querung errichtet werden?
- Ist der Bau einer Lichtsignalanlage an der Mündung der Johannisthaler Chaussee in den Königsheideweg weiterhin geplant und, wenn ja, wann erfolgt die Errichtung?
- Sind aus Sicht des Bezirksamts die Kriterien für die Einrichtung eines Tempo-30-Abschnitts auf Höhe der Haltestelle gegeben?
gestellt am 09.06.2020
von Tino Oestreich
Das Bezirksamt antwortet am 19.06.2020
Die Verkehrssicherheit für Nutzerinnen und Nutzer des ÖPNV an dieser Stelle war in den letzten 10 Jahren häufiger Thema in der Arbeitsgruppe Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit- "AG Förderung des Fußverkehrs/Querungshilfen". Anlass dafür waren u. a. ähnlich gerichtete Anfragen und Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern. Die darauffolgenden Untersuchungen bezogen eine Verkehrszählung, eine Unfallstatistik sowie einen Ortstermin mit ein. Die Untersuchungen ergaben, dass die Anzahl der querenden Personen geringer ist, als die nach geltendem Recht geforderte Anzahl, um an dieser Stelle des Königsheideweges einen Fußgängerüberweg oder eine andere Querungshilfe zu errichten.
Eine weitere Untersuchung, die 2016 stattfand, stellte die Errichtung eines Fußgängerüberweges in Aussicht. Im Jahr 2018 wurde die Planung zum Ausbaus des Knotenpunktes wiederaufgenommen. Derzeitig werden dafür Voruntersuchungen durchgeführt, in denen verschiedene Möglichkeiten, wie die Errichtung eines Fußgängerüberweges oder einer Mittelinsel, prüft.
Die Errichtung einer Lichtsignalanlage wurde im Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde nicht in Aussicht gestellt.
Des Weiteren wurde ein Antrag zur Errichtung einer Tempo-30-Zone in diesem Bereich bei der zuständigen Behörde eingereicht. Eine Stellungnahme ist zum Zeitpunkt der Beantwortung dieser Schriftlichen Anfrage noch nicht eingegangen und wird nachgereicht.
Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1190
Fragen wurden zusammenhängend beantwortet.

