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Sonnensegel auf Schulhöfen in Treptow-Köpenick

Heike Kappel

Schriftliche Anfrage

Drucksache Nr. IX/1209 vom 29.06.2026 der Bezirksverordneten Heike Kappel – Die Linke.


Ich frage das Bezirksamt:

  1. Welche Gründe gibt es dafür, dass auf den Schulhöfen in Treptow-Köpenick fest installierte Sonnensegel, die im Winter abgenommen werden können und durch Fördervereine an Schulen finanziert werden, nicht genehmigt werden?

  2. Welcher Unterschied besteht zwischen von Fördervereinen finanzierten Trampolinen, die genehmigt wurden, und fest installierten Sonnensegeln?

  3. Wann werden Spielgeräte, die vom Amt entfernt wurden, wieder aufgestellt oder, falls vom Förderverein finanziert, zurückgegeben?

  4. In welchem Zeitraum soll dies geschehen?

  5. Mit welcher Summe haben Fördervereine von Schulen in Treptow-Köpenick in den letzten zehn Jahren Spielplätze auf Schulhöfen mitfinanziert?

  6. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele Gelder insgesamt von Fördervereinen in den letzten zehn Jahren zur Unterstützung von Geräten aller Art mitfinanziert wurden?

 

Hierzu antwortet das Bezirksamt Treptow-Köpenick:

Zu 1.
Grundsätzlich sind verschiedene Gründe denkbar, aus denen Sonnensegel von den beteiligten
Stellen der Bezirksverwaltung nicht zustimmungsfähig sein könnten. Neben der Positionierung auf
dem Schulgelände könnten fehlende Standsicherheitsnachweise und CE-Zertifizierungen,
fehlende Wartungsunterlagen oder weitere sicherheitsrelevante und genehmigungsrechtliche
Gründe gegen eine Zustimmung sprechen.

Zu 2.
Hierzu lässt sich keine pauschale Antwort ableiten. Eine Besonderheit bei freihängenden
Sonnensegeln besteht darin, dass diese bei entsprechenden Wetterlagen (Sturm, Starkregen,
Schnee) aufgrund von Wind- und Wasserlasten regelmäßig abzunehmen sind. Dies kann durch
das technische Personal an Schulen (Schulhausmeisterinnen und Schulhausmeister) im Rahmen
der regelmäßigen Personalausstattung und Arbeitszeit nicht gewährleistet werden. Dies ist bei
Trampolinen (Anm: fest verbaute Bodentrampoline) nicht der Fall.
Alternativen für freihängende Sonnensegel stellen Ampelschirme oder aufrollbare Sonnensegel
dar.

Zu 3.
Hier sind verschiedene theoretische Konstellationen denkbar. Grundsätzlich gilt jedoch, dass nicht
genehmigungsfähige und ohne Zustimmung von Dritten eingebrachte Spielgeräte auf eigene
Kosten wieder zurückgebaut werden müssen.

Zu 4.
Eine Festlegung erfolgt ggf. im Einzelfall. Es handelt sich hier jedoch um seltene Ausnahmen, da
grundsätzlich allen Schulen und Fördervereinen bekannt ist, dass Maßnahmen in Schulgebäuden
oder auf Schulfreianlagen mindestens mit dem Schulträger abzustimmen sind.

Zu 5. und 6.
Fördervereine unterstützen Schulen bei der Beschaffung von Sachausstattungen und Spielgeräten
in vielfacher Weise durch Sach- oder Finanzmittel oder persönliches Engagement. Dies wird vom
Bezirksamt ausdrücklich begrüßt und ist ein wesentlicher Bestand der schulischen
Selbstständigkeit und Eigenverantwortung. Eine Übersicht über die Ausgaben von Fördervereinen
liegt dem Bezirksamt nicht vor.

 

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