Sozialdetektive sinnvoll einsetzen!

Antrag

Antrag

 

Das Bezirksamt wird ersucht, sich in der Trägervertretung des "JobCenters" Treptow-Köpenick dafür einzusetzen, den "Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch" (§ 6 Abs. 1 Satz 2 SGB II) vorrangig zur Kontrolle der vergebenen Maßnahmen an Träger heranzuziehen.


Begründung:

Die sogenannten "Sozialdetektive" werden derzeit zu überwiegend die Würde der Betroffenen verletzenden Nachforschungen im Privatbereich eingesetzt. Ihr Aufgabenbereich ist aber von Gesetzes wegen nicht auf Kontrollen im Privatbereich beschränkt. Es entspricht der Realität, dass die Fördergelder nicht immer zweckentsprechend verwendet und z.B. "Ein-Euro-Jobber" (MAE-Kräfte) sachfremd eingesetzt werden. Derartiges zu kontrollieren, erscheint sinnvoll.


Dan Mechtel