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Stand der Dinge bei der Sicherung der Kleingärten in Treptow

Marina Borkenhagen

Schriftliche Anfrage VIII/1015

  1. Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnenauf die Schriftliche Anfrage Drucksache 18/20 892Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 und Flächenverbrauch, wird derzeit bei einer Reihe von Treptower Kleingartenanlagen geprüft, ob es Alternativen zur Inanspruchnahme dieser Flächen für den Wohnungsbau gibt.
    Wie geht das Bezirksamt mit diesen Prüfaufträgen um, und welche geeigneten alternativen Standorte können gegebenenfalls benannt werden?
  2. Neben der Inanspruchnahmer Wohnungsbau gibt es auch bezirkliche Vorstellungen für die Inanspruchnahme von Kleingärtenflächen, etwa für soziale Infrastruktur.
    Wie ist die Auffassung des Bezirksamtes hierzu und werden für diese Vorhaben alternative Standorte gesucht, um die Kleingartenflächen erhalten zu können?
  3. Für wie realistisch schätzt das Bezirksamt die Forderung der Berliner Parteien ein, alle Kleingärten in Treptow-Köpenick dauerhaft zu sichern und welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt hierfür?

gestellt am 06.11.2019

von Marina Borkenhagen

Das Bezirksamt antwortet am 21.11.2019

Nach Auskunft der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnenauf die Schriftliche Anfrage Drucksache 18/20 892Stadtentwicklungsplan Wohnen 2030 und Flächenverbrauch, wird derzeit bei einer Reihe von Treptower Kleingartenanlagen geprüft, ob es Alternativen zur Inanspruchnahme dieser Flächen für den Wohnungsbau gibt.
Wie geht das Bezirksamt mit diesen Prüfaufträgen um, und welche geeigneten alternativen Standorte können gegebenenfalls benannt werden?

Dem Bezirksamt Treptow-Köpenick sind diese Prüfaufträge nicht bekannt.

Neben der Inanspruchnahme für Wohnungsbau gibt es auch bezirkliche Vorstellungen für die Inanspruchnahme von Kleingärtenflächen, etwa für soziale Infrastruktur.
Wie ist die Auffassung des Bezirksamtes hierzu und werden für diese Vorhaben alternative Standorte gesucht, um die Kleingartenflächen erhalten zu können?

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat das bezirkliehe Konzept zur Entwicklung der sozialen und grünen Infrastruktur erarbeitet. Das SIKO 2016 (Stand: Dezember 2017) wurde von der Bezirksverordnetenversammlung als fachlicher Teilplan der Bereichsentwicklungsplanung beschlossen.

Es dient der Sicherung von Flächen für die Bereitstellung der erforderlichen lnfrastruktureinrichtungen, wozu der Bezirk im Rahmen der Daseinsvorsorge verpflichtet ist.
Vor dem Hintergrund weiter wachsender Bevölkerungszahlen, bei sich verringernden Grundstücksverfügbarkeiten, wurden hierfür auch Kleingartenflächen in Treptow ins Auge gefasst, für die der Flächennutzungsplan Berlin und der Stadtentwicklungsplan Wohnen eine bauliche Entwicklung vorsehen.
Aus dieser Sicht wird präferiert, hier anstatt  Wohnungsbau Kitas und Schulen zu etablieren, jedoch erst langfristig und nur in dem wirklich erforderlichen Maße. Dabei soll jeweils die Integration von Grünflächen und kleingärtnerischer Nutzung in die Gesamtkonzepte geprüft werden.

Für wie realistisch schätzt das Bezirksamt die Forderung der Berliner Parteien ein, alle Kleingärten in Treptow-Köpenick dauerhaft zu sichern und welche Anstrengungen unternimmt das Bezirksamt hierfür?

Die bezirkliche Verwaltung in Treptow-Köpenick setzt sich im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten und Möglichkeiten für den Fortbestand .der Kleingartenanlagen ein. Diese
Anstrengungen werden weiterhin unternommen.
Es werden ebenfalls Anstrengungen unternommen, Ersatzflächen für Kleingärten, die ggf. wegen der Inanspruchnahme für Infrastruktureinrichtungen oder ggf. Wohnungsbauvorhaben wegfallen, zu suchen und zu sichern.
Aufgrund der prekären Situation hinsichtlich der Wohnraumversorgung und der notwendigen sozialen und grünen Infrastruktur kann nicht davon ausgegangen werden, dass alle Kleingärten erhalten werden können.

Schriftliche Anfrage -SchA VIII/1015
 

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