Stand des B-Planverfahrens 9-63
Schriftliche Anfrage VIII/0519
- Wie ist der aktuelle Stand des B-Planverfahrens 9-63 und warum stockt das Verfahren?
- Welche Varianten der von der BVV bevorzugten Straßenführung zur verkehrlichen Anbindung des Gewerbegebietes wurden mit welchem Ergebnis geprüft beziehungsweise verworfen?
- Gibt es außer den von der BVV vorgeschlagenen und beschlossenen Varianten eine vom Bezirksamt bevorzugte Variante der Straßenführung?
- Wie wurden die Eigentümer der von den Planungen betroffenen Grundstücke in das Verfahren zur verkehrlichen Anbindung des Gewerbegebietes einbezogen beziehungsweise wie sollen diese im weiteren Verfahren einbezogen werden?
gestellt am 21.06.2018
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 18.07.2018
zu 1.:
Aktueller Planungsstand: Zum Bebauungsplanverfahren 9-63 wurde im September I November 2017 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.
Die Abwägung dieser Beteiligungen steht noch aus, da die Stellungnahmen der unteren Naturschutzbehörde und der BerlinerForsten einerseits die Erschließungsvarianten 1, 2A, 28, 5A und 5B ausschließen.
Anderseits schließen die Beschlüsse der BVV zum Schutz der Handwerkerhöfe am Adlergestell die Planung der Erschließungsvarianten 3-5 aus.
Die Erschließungsvarianten 3A und 4 sind aus verkehrstechnischen Gründen nicht realisierbar, sie greifen in vorhandene Brückenbauwerke im Bereich der Straße Adlergestell ein.
Die direkte Erschließung des Plangebietes 9-63 an die Straße Adlergestell ist verkehrstechnisch unabdingbar. Mit den Erschließungsvarianten 1, 2A, 28, 3A, 38, 4, 5A und 58 wurde eine maximal mögliche Anzahl an Erschließungsvarianten im Bebauungsplanentwurf 9-63 zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und gem. § 4 Abs. 1 BauGB geprüft.
Aus der Zusammenschau der Einwendungen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB ist nur die Variante 3B im Planverfahren 9-63 abwägbar.
Die Variante 3B widerspricht dem Beschluss der BVV zum Schutz der Flächen der Handwerkerhöfe Adlergestell, Ausschluss der Erschließungsvarianten 3-5. Somit ist eine Abwägung zugunsten einer planbaren Erschließungsvariante an die Straße Adlergestell nicht möglich.
Das Bebauungsplanverfahren 9-63 kann daher nicht weitergeführt werden. Es gibt keine abwägbare Erschließungsvariante an die Straße Adlergestell.
Zu 2.:
Den Anforderungen des Beschlusses der BVV zum Schutz der Handwerkerhöfe Adlergestell, nämlich Ausschluss der Varianten 3-5, entsprechen nur die Varianten 1, 2A und 2B.
Die Varianten 1, 2A und 2B greifen in Waldflächen ein und werden daher durch Berliner Forsten abgelehnt. Eine Waldumwandlung für die zu planenden Verkehrsflächen wird durch Berliner Forsten nicht in Aussicht gestellt. Weiterhin greifen die Varianten 1, 2A und 2B in ein, nach dem Naturschutzrecht geschütztes, Waldbiotop ein. Eine Befreiung für den Eingriff in das Waldbiotop wird durch die untere Naturschutzbehörde in der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB nur bedingt für die Variante 2A in Aussicht gestellt. Für die Varianten 1 oder 2B wird eine Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde abgelehnt.
Die Varianten 1, 2A und 2B sind daher mit der Bebauungsplanung 9-63 nicht abwägbar und nicht umsetzbar. Sie müssen in der Abwägung verworfen werden.
Zu 3.:
Bis zur Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und gem. § 4 Abs. 1 BauGB waren die vom Bezirksamt bevorzugten Varianten die Erschließungsvarianten 2A und 2B. Diese sind aber aus den oben genannten Gründen nicht mehr planbar.
Lediglich die Variante 3B wäre noch planbar. Der Planung der Variante 3B steht aber der Beschluss der BW zum Schutz der Handwerkehrhöfe Adlergestell entgegen.
Zu 4.:
Die Eigentümer der von der Planung betroffenen Grundstücke werden nach dem BauGB durch die vorgeschriebenen Beteiligungsschritte an der Planung 9-63 beteiligt. Bisherige Beteiligungen und Veröffentlichungen zum Planverfahren waren:
Aufstellungsbeschluss zum Planverfahren 9-63: Veröffentlichung im Amtsblatt vom 05.08.2016, S. 1743
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB: Veröffentlichung in der Berliner Zeitung und in der Berliner Morgenpost vom 8.09.2017, auf der Internet-Seite des Bezirks sowie persönliche Anschreiben an die Eigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans. Die Beteiligung fand in der Zeit vom 11.09.2017 bis einschließlich 25.09.2017 durch Auslegung der Planung im Stadtentwicklungsamt statt. Die Unterlagen konnten weiterhin auf der Internetseite des Veröffentlichungsportals eingesehen und heruntergeladen werden. Alle Eigentümer haben Stellungnahmen zu dem Planverfahren abgegeben. Die Anregungen sind nun gem. § 1 Abs. 7 BauGB abzuwägen.
ln der Weiterführung des Planverfahrens werden die Eigentümer jeweils mit den Beteiligungsschritten der Öffentlichkeit gem. BauGB beteiligt.
Der nächste Beteiligungsschritt, an dem die Öffentlichkeit und damit auch die Eigentümer beteiligt werden, ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
Unabhängig von der gesetzlichen Beteiligung am Verfahren 9-63 hat auf Beschluss der BW eine Informationsveranstaltung für Interessierte und Akteure stattgefunden. Zu der Veranstaltung waren auch alle Eigentümer eingeladen. Die Informationsveranstaltung wurde am 17.07.2017 durch die Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und öffentliche Ordnung im Rathaus Köpenick durchgeführt.
Weiterhin haben auf Ersuchen verschiedener Eigentümer Bauberatungen mit den jeweiligen Eigentümern zu dem bestehenden Baurecht und der Planung 9-63 stattgefunden.

