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Steganlagenkonzept

Marina Borkenhagen
Marina Borkenhagen

Schriftliche Anfrage VIII/0205

  1. Wann und in welchem Rahmen wird das Bezirksamt das Steganlagenkonzept für Treptow-Köpenick vorstellen?
  2. Wann und wie wird die BVV über das erarbeitete Konzept informiert?
  3. Warum müssen die Bezirksverordneten über die Fertigstellung der Steganlagenkonzeption aus der Plenardebatte im Abgeordnetenhaus (22.06.2017) erfahren?

gestellt am 22.06.2017

von Marina Borkenhagen

Das Bezirksamt antwortet am 27.07.2017

Zu 1.
Wenn die Frage das endgültige Sportbootsteganlagenkonzept betrifft, kann hierzu noch keine exakte Aussage getroffen werden, da sich das Sportbootsteganlagenkonzept noch in der Erarbeitung befindet und nur als Entwurf vorliegt. Wie aber bereits in der Ausschusssitzung UmNatGrün vom 17.05.2017 verabredet, fand am 28.06.2017 eine öffentliche Informationsveranstaltung im RH Treptow statt. Sobald das Steganlagenkonzept erstellt ist, wird die Öffentlichkeit entsprechend informiert.

Zu 2.
Erste Informationen über den Entwurf der Sportbootsteganlagenkonzeption wurden vom Bezirksamt am 27.02.2017 an das BW Büro übermittelt und weitere in regelmäßigen Abständen, sobald die Einarbeitung der jeweiligen Stellungnahmen aus dem Steuerungskreis eingeflossen sind.
Nach Fertigstellung und Abstimmung mit den Beteiligten, wird den Verordneten die Sportbootsteganlagenkonzeption, in dem Fachausschuss, im Rahmen einer BVV Sitzung, oder in
einer evtl. einzuberufenden BVV Sondersitzung, vorgestellt.

Zu 3.
Das Sportbootsteganlagenkonzept war zu diesem Zeitpunkt nicht fertig.
Das Bezirksamt hat einen Ablaufplan zur Erstellung der Konzeption mit der Dokumentation am 27.02.2017 an das BW Büro gesandt. Somit hatten die Mitglieder des BW Ausschusses UmNatGrün und in Folge die Verordneten der BVV Fraktionen entsprechende Informationen. Auf Seite 13 dieser Präsentation, sind die Datierungen zu den einzelnen Erarbeitungsschritten ersichtlich gewesen.
Auf falsche Aussagen in einer AGH Debatte, hat das Bezirksamt keinen Einfluss.

Schriftliche Anfrage -KA VIII/0205
 

 

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