Steganlagenkonzept
Schriftliche Anfrage VIII/0214
- Welche Gründe gibt es, eine Steganlagenkonzeption für den Bezirk Treptow-Köpenick zu entwickeln?
- Auf welcher Grundlage wird solch ein Konzept erstellt und was möchte das Bezirksamt damit erreichen?
- Wie hoch waren und sind die Kosten für solch ein Gutachten zum Steganlagenkonzept von Treptow-Köpenick und was wird es kosten, dieses Konzept umzusetzen?
- Haben andere Berliner Bezirke solch ein Konzept und, wenn ja, welche sind es?
- Sind in allen Bezirken die rechtlichen Grundlagen gleich oder wird hier ja nach Lage verfahren bzw. entschieden?
- In welchem Zeitraum soll die Umsetzung des Konzeptes erfolgen?
- Seit wann ist der erste Entwurf dieses Konzeptes fertig und wie lange soll es bis zur Fertigstellung dauern beziehungsweise wann wird dieses Konzept der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt?
- Wie und wo wurde im ersten Entwurf des Steganlagenkonzeptes der Wassertourismus berücksichtigt?
- Welche Überprüfung gab es zur wirtschaftlichen Nutzung der Stege im Bezirk Treptow-Köpenick?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, wie viele private Stegbesitzer Angebote zum Anlegen von verschiedenen Schiffsarten zur Übernachtung vor Ort sowie für Besuche von innerstädtischen Ausflügler machen?
- Wie viele Schiffe werden an Privatstegen mit Strom sowie abwasser- und frischwassertechnisch versorgt?
- Wie viele Steganlagen hat der Bezirk für elektrobetriebene Schiffe – (Wasserkutschen) die nur eine geringe Reichweite haben und versorgt werden müssen – geplant?
- In welchem Abschnitt der Steganlagenkonzeption wird zu lesen sein, dass Sportvereine immer eine Genehmigung für ihre Slip-Anlagen und Stege erhalten?
- Warum werden befristete Genehmigungen von Steganlagen bei Sportvereinen notwendig sein?
- Ist die getroffene Aussage, dass nur private Steganlagen zurückgebaut werden müssen, juristisch tragbar und wer wird darüber entscheiden?
- Was müssen Antragssteller für Steganlagen finanziell aufwenden, wenn eine Anlage genehmigt werden soll?
- Was hat das Bezirksamt unternommen, um marode und ungenutzte Steganlagen der Schifffahrtsgesellschaften wieder in Nutzung zu bringen, um den Tourismus im Bezirk zu stärken?
- Hat das Bezirksamt kommunale Steganlagen geplant und, wenn ja, wo und wie viele?
gestellt am 03.07.2017
von Heike Kappel
Das Bezirksamt antwortet am 17.07.2017
Zu 1.
ln der Sitzung des Bezirksamtesam 05.03.2013 wurde bedingt durch die erheblich Veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen und sich in der Bearbeitung befindlichen übergeordneten raumbezogenen Planungen im Bezirk die Aufhebung des BA-Beschlusses Nr. 623/06 "Steganlagenkonzeption des Bezirksamtes TreptowKöpenick" vom 10.08.2006 beschlossen.
Gleichzeitig wurde das Umwelt- und Naturschutzamt, FB Umweltschutz, beauftragt, insbesondere nach Veröffentlichung des Gewässerentwicklungskonzeptes für den Müggelsee und Müggelspree, die Steganlagenkonzeption zu überarbeiten.
Zu 2.
Die zu erarbeitende Konzeption basiert auf der Auswertung vorhandener Geodaten im Untersuchungsgebiet, wie Gewässerstrukturgütekartierungen, Biotopkartierungen, vorhandene antthropogene Nutzungen land- und wasserseitig, u.a.; der Auswertung der wasser- und naturschutzrechtlichen Rahmenbedingungen; sowie der Auswertung sonstiger das Untersuchungsgebiet beeinflussender Planungen und Konzepte, wie Uferkonzeption, Gewässerentwicklungskonzept, Tourisrnuskonzept, u.a.
Die verschiedensten Nutzungsansprüche an die Gewässer und die rechtlichen Vorgaben sollen mit Hilfe einer nachvollziehbaren Methodik innerhalb einzelner Gewässerabschnitte bewertet werden und zu einer klaren Handlungsempfehlung hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Sportbootsteganlagen führen.
Das Bezirksamt möchte mit der Konzeption eine ermessensleitende Richtlinie als Arbeitshilfe für die genehmigende Behörde für Sportbootsstege - das Umwelt- und Naturschutzamt - sowie für alle am Genehmigungsprozess beteiligten Fachbehörden und Nutzer/Antragsteller beschließen.
Zu 3.
Die Kosten für das Gutachten können aus vertragsrechtlichen Gründen nicht genannt werden.
Kosten für die Umsetzung entstehen nicht, da es sich urn eine ermessensleitende Richtlinie für die Genehmigungsbehörde handelt, die fortlaufend gilt.
Zu 4.
Die Bezirksämter Spandau und Charlottenburg/Wilmersdorf haben ein derartiges Konzept. Das Bezirksamt Steglitz/Zehlendorf beauftragt aktuell ein Steganlagenkonzept.
Zu 5.
Die gesetzlichen Grundlagen sind berlinweit gleich.
Bundesrecht: WHG, BNatSchG
Landesrecht: BWG, NatSchGBin
Zu 6.
Es gibt keinen Zeitrahmen zur Umsetzung des Konzeptes. Es ist eine ermessensleitende Richtlinie für die Bearbeitung von Anträgen für die Errichtung, Beibehaltung oder wesentliche Änderung von Sportbootsstegen und gilt fortlaufend. Bei grundlegenden Gesetzesänderungen/Unterschutzstellungen müssen ggf. Anpassungen erfolgen.
Zu 7.
Der erste Entwurf dieses Konzeptes lag Mitte Juni vor. Die Fertigstellung ist bis Ende September geplant. Noch in diesem Jahr soll das Konzept der BVV zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Zu 8.
Der Wassertourismus wurde bei der Erarbeitung des Steganlagenkonzeptes berücksichtigt. Es gab neben den Steuerungsrunden, an denen die Leiterin der Wirtschaftsförderung teilnimmt, einen konkreten Abstimmungstermin mit dem Planungsbüro, der Wirtschaftsförderung und dem Geschäftsführer des Tourismusvereins Berlin Treptow-Köpenick e. V.
Zu 9.
Es gab keine Überprüfung zur wirtschaftlichen Nutzung der Stege im Bezirk.
Zu 10.
Nein, das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 11.
Das ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 12.
Derartige Planungen liegen dem Bezirksamt nicht vor und werden auch nicht erhoben.
Zu 13.
Derartige Formulierungen werden nicht zu lesen sein, weil sie nicht pauschal gemacht werden können.
Soweit die Vereinsarbeit im öffentlichen Interesse ist (überwiegende Gründe des Gemeinwohls und das Bedürfnis derAllgemeinheil an der Errichtung der Steganlage muss erkennbar sein) kann eine Befreiung von den Verboten nach dem Naturschutzrecht unter Auflagen möglich sein, wenn sich diese Sportbootssteganlagen angrenzend an Röhricht- oder Schilfblattbeständen befinden.
Dies setzt immer eine Einzelfallprüfung voraus, so dass allgemein gültige Aussagen, dass Sportvereine immer eine Genehmigung für Stege erhalten, nicht getroffen werden können.
Zu 14.
Befristungen sind nach dem Berliner Wassergesetz möglich. Das Bezirksamt macht von dieser (berlinweit praktizierten) Möglichkeit Gebrauch, um bestehende Genehmigungen auch zukünftig auf Ihre Rechtmäßigkeit auf der Grundlage der jeweils aktuellen Gesetzeslage hin überprüfen zu können. Besonders im Bereich der gesetzlichen Grundlagen hinsichtlich Wasser- und Naturschutzrecht haben besonders die letzten 10 Jahre gezeigt, dass gravierende Änderungen zu verzeichnen waren (u.a. WRRL, FFH Gebietsausweisung, Natura 2000, LSG, NSG).
Zu 15.
Diese Aussage wurde seitens des Bezirksamtes nie getroffen. Es ist immer eine Einzelfallentscheidung. Die zuständige Genehmigungsbehörde ist das Umwelt- und Naturschutzamt.
Zu 16.
Das Bezirksamt hat auf der Grundlage der Umweltschutzgebührenordnung für seine Amtshandlungen Gebühren zu nehmen (TS 5025 a bzw. 5025 b). Für die Höhe der Gebühr ist der Wert der Steganlage zugrunde zu legen. Dieser wird den Antragsunterlagen entnommen. Für die Inanspruchnahme der Wasserfläche muss eine ökologisch wirksame Ausgleichsmaßnahme festgelegt werden. Bei Festlegung einer Ausgleichszahlung richtet sich diese nach der Größe der Anlage (überbaute Wasserfläche).
Zu 17.
Hinsichtlich der Steganlagen der Stern und Kreis in Grünau und dem zweiten Anleger in der Altstadt werden seitens des Bezirksamtes Gespräche mit der Stern und Kreis geführt, diese in Nutzung zu bringen.
Zu 18.
Derzeit sind seitens des Bezirksamtes keine kommunalen Steganlagen geplant.

