Südlicher Saarower Weg (Zuwegung zum Sportplatz)
Schriftliche Anfrage VIII/0077
- Wer ist für die Unterhaltung der Straße zuständig?
- Soll dieser Straßenabschnitt asphaltiert werden oder, falls nicht, wäre es zeitnah möglich, die Unebenheiten der Fahrbahn anders auszugleichen?
- Ist die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen möglich und geplant?
gestellt am 07.02.2017
von André Schubert
Das Bezirksamt antwort am 16.02.2017
Zu 1.
Der betreffende Straßenabschnitt ist dem Fachvermögen Sport zugeordnet. Somit ist das Schul- und Sportamt/Fachbereich Sport für die Unterhaltung zuständig. Es handelt sich nicht um eine öffentliche Straße. Die Fläche dient lediglich der Zuwegung zu den Sportanlagen.
Zu 2.
Auf Grund der knappen finanziellen Mittel ist der Fachbereich Sport nicht in der Lage, den schlechten Zustand zu verbessern.
Um in Zukunft Schaden von den berechtigten Nutzerinnen und Nutzern der Sportstätte und des Weges einschließlich der darunter befindlichen Leitungen abzuwenden, wird durch den Fachbereich Sport eine Kennzeichnung als Privatweg mit zusätzlichen Einschränkungen vorgenommen. Entsprechende Schilder wurden bereits beschafft. Sobald die Witterung es zulässt, werden diese aufgestellt.
Zu 3.
Eine Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen ist, wie aus Punkt 2 abzuleiten, nicht möglich und auch nicht geplant.

