Temporäre Radfahrstreifen
Schriftliche Anfrage VIII/1128
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz hat ein Sonderprogramm für die Einrichtung von temporären Radfahrstreifen während der CORONA-Krise aufgelegt.
- Hat das Bezirksamt bereits Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte für dieses Programm angemeldet und, wenn ja, um welche Straßen oder Straßenabschnitte handelt es sich?
- Kann sich das Bezirksamt vorstellen, den gesamten durch den Bezirk führenden Teil der B 96a für dieses Programm anzumelden, wenn ja, wann geschieht dies und, wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
- Kann sich das Bezirksamt vorstellen, einzelne Abschnitte der durch den Bezirk führenden B 96a für dieses Programm anzumelden, wenn ja, um welche Abschnitte handelt es sich und wann geschieht dies und, wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen?
- Gibt es aus Sicht des Bezirksamtes weitere Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte im Bezirk, die für dieses Programm in Frage kämen und um welche Straßen oder Straßenabschnitte handelt es sich?
gestellt am 26.03.2020
von André Schubert
Das Bezirksamt antwortet am 05.05.2020
Das in der SchA vorangestellte "Sonderprogramm für die Einrichtung temporärer Radfahrstreifen" gibt es nicht. Gleichwohl wurde seitens der SenUVK die finanzielle Unterstützung zugesagt, wenn temporäre Radfahrstreifen eingerichtet werden sollen.
Wie in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau- und Ordnungsangelegenheiten am 30.4.20 seitens des Bezirksamtes ausführlich dargelegt und erläutert wurde, sind die rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung eines temporären Radfahrstreifens im Einzelfall zu prüfen. Der Bezirk Treptow-Köpenick weist als Außenbezirk andere Rahmenbedingungen auf als ein lnnenstadtbezirk.
Das Bezirksamt hat in mehreren Kontakten mit den zuständigen Dienststellen des Senates die Möglichkeiten für temporäre Radfahrstreifen in unserem Bezirk besprochen. Im Ergebnis wird das Straßen- und Grünflächenamt die Einrichtung eines temporären Radfahrstreifens stadtauswärts auf der B 96 im Abschnitt zwischen Fenn- und Rudower Chaussee beantragen. Die Ausführung soll im Juni 2020 erfolgen.
Für den Abschnitt Rudower Chaussee bis Köpenicker Straße stadtauswärts gibt es bereits eine fertiggestellte Bauplanungsunterlage (BPU) für einen dauerhaften Radfahrstreifen. Nach Prüfung der BPU durch SenStadtWohn und die Bereitstellung der finanziellen Mittel durch SenUVK kann mit dem Bau in diesem Abschnitt begonnen werden. Der Bezirk erwartet hier dringend einen baldigen Abschluss der Prüfung durch SenStadtWohn.
Für den Radfahrstreifen wird die rechte Fahrspur in Anspruch genommen.
Weitere Standorte für temporäre Radfahrstreifen werden derzeit nicht gesehen. Zwar wäre ein solcher in manchen Straßen wünschenswert (z.B. Baumschulenstraße, Lindestraße, Bahnhofstraße), aber meist mangelt es an den räumlichen Voraussetzungen bzw. schwierigen Rahmenbedingungen (hohes Verkehrsaufkommen PKW bzw. LKW, Lieferverkehr, Parken im Seitenbereich...), so dass es kurzfristig keine Lösung für temporäre Radstreifen gibt.

