Toiletten in Supermärkten

Linksfraktion in der BVV

Antrag

Das Bezirksamt wird ersucht, bei Errichtung oder umfangreichen Umbauten von Verkaufsstätten ab 800 qm Verkaufsfläche sich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten für öffentlich zugängliche und kostenlos nutzbare barrierefreie Toiletten einzusetzen und darüber im zuständigen Fachausschuss zu berichten.

Begründung:

In Charlottenburg-Wilmersdorf gab es eine Initiative der BVV für die Errichtung von öffentlichen Toiletten in Supermärkten. Ein solches Anliegen ist auch in Treptow-Köpenick aufgrund der weiten Wege sinnvoll.
Die Antwort der Senatsbaudirektorin ergab folgende Einflussmöglichkeiten des Bezirksamtes:

An Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Brutto-Grundfläche von insgesamt mehr als 800 m² haben und die gemäß § 2 Abs. 4 Nr. 4 BauO Bin Sonderbauten sind, können im Baugenehmigungsverfahren besondere Anforderungen gestellt werden. Daher können nach § 52 Abs. 1 Nr. 17 BauO Bin auch öffentlich nutzbare Toiletten gefordert werden.
Für Verkaufsstätten mit mehr als 2000 m² Brutto-Grundfläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen (größere Verkaufsstätten) sind auf Grund der Ausführungsvorschriften zu § 52 der Bauordnung für Berlin (AV Mustervorschriften) im Baugenehmigungsverfahren die Anforderungen der Muster-Verkaufsstättenverordnung der Bauministerkonferenz heranzuziehen, die jedoch keine Regelungen über Toiletten enthält. Eine Toilettenanforderung für den Neubau dieser größeren Verkaufsstätten könnte in Form einer Betriebsvorschrift in die Verordnung über den Betrieb von baulichen Anlagen (Betriebs-Verordnung - BetrVO) aufgenommen werden.

Berlin, den 06.10.14

Philipp Wohlfeil
(Fraktionsvorsitzender)

und

Tino Oestreich

Drucksache VII/0819

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