Treskowallee 202-212

Treptow-Köpenick

Schriftliche Anfrage VIII/1536

  1. Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der BVV (Drs. Nr.: VIII/0203) zur Errichtung eines Ergänzungsbaus für die Albatros-Schule?
  2. Welche Planungen verfolgt der Eigentümer des Grundstücks Treskowallee 202-212?
  3. Welche konkreten natur- und artenschutzrechtlichen Fragen stehen der angedachten Nutzung entgegen?
  4. Auf welcher Grundlage kommt die Untere Naturschutzbehörde zu einer ablehnenden Auffassung und wie könnten diese Bedenken ausgeräumt werden?
  5. Wurde vom Vorhabenträger ein Eingriffsgutachten verlangt und, falls nicht, warum nicht?
  6. Im Jahr 2003 erfolgte für dieses Grundstück eine FNP-Änderung von "Gemeinbedarfsfläche" hin zu "Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung". Wie positionierte sich das Bezirksamt damals zu dieser Änderung?
  7. Welche Planungsintention verfolgt das Bezirksamt für dieses Grundstück?

gestellt am 02.08.2021

von André Schubert

Das Bezirksamt antwortet am 18.08.2021

Wie ist der Stand der Umsetzung des Beschlusses der BVV (Drs. Nr.: VIII/0203) zur Errichtung eines Ergänzungsbaus für die Albatros-Schule?

Zur Bebauung des Grundstückskomplexes Treskowallee 202-212 (ca. 2,3 ha auf dem Gelände eines ehemaligen Hospitals) hatte die Bauträgerin einen Vorbescheid zur Errichtung von Wohngebäuden, Kita und Schulerweiterung beantragt. Dieser wurde am 14.04.2020 erteilt, die Mehrheit der Fragen wurde mit Bezug auf die Lage des Grundstücks im Außenbereich nach § 35 BauGB nicht im Sinne des Antragstellers beantwortet. Dagegen richtet sich der Widerspruch vom 16.04.2020.

Das Bezirksamt hat keine Kenntnis von einem neuerlichen Sachstand, der über den Vorbescheid 2019/ 1512 vom 14.04.2020 hinausgeht.

Beim Abgeordnetenhaus hatte Herr Stefan Förster (FDP) bereits am 29.05.2020 eine schriftliche Anfrage zur Ergänzung der Albatros-Schule gestellt, die am 10.06.2020 beantwortet wurde (Drucksache 18 / 23 619).

Da die Baugenehmigungsbehörde dem Widerspruch nicht abhelfen konnte, wurde der Vorgang am 15.10.2020 zur abschließenden Widerspruchsbearbeitung an die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen abgegeben. Der Eingang der Unterlagen dort wurde durch Rücksendung des Empfangsbekenntnisses am 22.10.2020 bestätigt und eine dortige Bearbeiterin benannt. Über den Widerspruch ist bisher nicht entschieden, das Bezirksamt hat den Vorgang nicht von der Senatsverwaltung zurückerhalten.

Welche Planungen verfolgt der Eigentümer des Grundstücks Treskowallee 202-212?

Der private Eigentümer erfragte 2019 per Vorbescheidsantrag die Errichtung eines Gebäudes zur Erweiterung der benachbarten Albatros-Grundschule nebst der Errichtung einer Wohnanlage (200-250 Wohneinheiten) inklusive Anteilen für Seniorenwohnen und einer Kita.

Welche konkreten natur- und artenschutzrechtlichen Fragen stehen der angedachten Nutzung entgegen?

Das Gelände, auf welchem der Schulerweiterungsbau für die Albatros-Schule vorgesehen ist, befindet sich in einem Gebiet, für das gegenwärtig keine verbindlichen Bebauungsplanregelungen im Sinne des § 30 Baugesetzbuch (BauGB) gelten. Auf Grund der örtlichen Situation ist auch der nach § 34 erforderliche Bebauungszusammenhang für die Beurteilung eines Vorhabens nach § 34 BauGB nicht gegeben. Die planungsrechtliche Grundlage bildet damit hier § 35 BauGB (Außenbereich).

Das Grundstück befindet sich nicht im Eigentum des Landes Berlin, es wurde diesem (hier Bezirksamt Treptow-Köpenick) aber zum Kauf für die Errichtung des Schulerweiterungsbaus angeboten. Für die Übernahme durch das Land Berlin waren Eingriffe in Natur- und Landschaft (Arbeiten zur Baufeldfreimachung) und dementsprechend eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Das hierfür erforderliche Eingriffsgutachten wurde bei der unteren Naturschutzbehörde am 5. Februar 2021 eingereicht. Unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an dem geplanten Schulerweiterungsbau wurde das Eingriffsgutachten umgehend geprüft und unter Beteiligung der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz die naturschutzrechtliche Genehmigung kurzfristig erteilt, so dass die erforderlichen Maßnahmen zur Baufeldfreimachung noch bis zum Ende der Vegetationsperiode umgesetzt werden konnten.
Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde bestehen keine über die Auflagen und Inhalte der naturschutzrechtlichen Genehmigung vom 23.02.2021 hinausgehenden naturschutzrechtlichen Bedenken gegen die Beräumung des Grundstücks in Vorbereitung auf den Erweiterungsbau der Albatros-Schule auf dem vom Investor angebotenen Teilgrundstück. Ein Antrag auf naturschutzrechtliche Genehmigung einschließlich prüffähiger Unterlagen für die Errichtung des Schulgebäudes wurde bei der unteren Naturschutzbehörde bisher nicht eingereicht. Unter der Maßgabe der gebotenen Einhaltung rechtlicher Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes wird die Genehmigung des durch den Schulerweiterungsbau verursachten Eingriffs in Natur und Landschaft aber in Aussicht gestellt.

Für die darüber hinaus gehenden Planungen (Wohnungsbau) des Investors gibt es noch keine abschließende naturschutzfachliche Entscheidung.

Auf welcher Grundlage kommt die Untere Naturschutzbehörde zu einer ablehnenden Auffassung und wie könnten diese Bedenken ausgeräumt werden?

Wie in der Beantwortung der vorherigen Frage ausgeführt, besteht von Seiten der unteren Naturschutzbehörde keine ablehnende Haltung gegenüber dem Schulerweiterungsbau auf dem Teilgrundstück in der Treskowallee 202-212.

Wurde vom Vorhabenträger ein Eingriffsgutachten verlangt und, falls nicht, warum nicht?

Für die Beräumung des Teilgrundstücks für den Schulerweiterungsbau liegt der unteren Naturschutzbehörde ein Eingriffsgutachten vor, auf dessen Basis die naturschutzrechtliche Genehmigung mit Schreiben vom 23.02.2021 erteilt wurde. Für die weiteren Planungen sowohl für die o.g. Teilfläche als auch für die Gesamtfläche liegen der unteren Naturschutzbehörde bisher keine prüffähigen Unterlagen vor.

Im Jahr 2003 erfolgte für dieses Grundstück eine FNP-Änderung von "Gemeinbedarfsfläche" hin zu "Wohnbaufläche W4 (GFZ bis 0,4) mit landschaftlicher Prägung".
Wie positionierte sich das Bezirksamt damals zu dieser Änderung?

Im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung des Ortsteils Karlshorst (Lichtenberg) wurden 2001innerhalb des Flächennutzungsplan-Änderungsverfahrens „Trabrennbahn Karlshorst“ –lfd. Nr. 14/00- auch die angrenzenden vor allem freiraumgeprägten Areale im Bezirk Treptow-Köpenick einbezogen. Wesentliche Intention war neben einer baulichen Weiterentwicklung bzw. Anpassung des Areals der Trabrennbahn Karlshorst im Sinne der Konzentration der baulichen Nutzungen im Einzugsbereich des S- Bahnhofs Karlshorst auch die landschaftsplanerische Aufwertung des Freiraumes der Wuhlheide. Grundlage hierfür war die Konversion der eingelagerten baulichen Nutzungen sowohl auf ehemaligen GUS-Fläche (Wuhlheide) als auch den Gewerbeflächen im nördöstlichen Teil der Trabrennbahn bzw. die hierfür entwickelten Konzepte (Trabrennbahn, arkkonzept Wuhlheide).
In diesem räumlichen Zusammenhang wurde auch der Standort des ehemaligen Krankenhauses westlich der Treskowallee – bisher Gemeinbedarf mit hohem Grünanteil - einbezogen. Das stark durchgrünte und von Wald umgebene Areal war zum damaligen Zeitpunkt bereits aufgegeben und durch Leerstand geprägt. Seitens des Landes Berlin konnte eine Teilfläche (< 3 ha) erworben werden, um die Albatros-Schule (Sonderschule) ansiedeln zu können. Die Restfläche verblieb in privatem Eigentum, da zum damaligen Zeitpunkt kein weiterer landes-seitiger Bedarf prognostiziert wurde. Der Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf sah zugunsten der Darstellung von „Wald“ einerseits eine Reduzierung auf das Areal des ehemaligen Krankenhauses vor, andererseits sollte eine verträgliche Nachnutzung der Gebäude befördert werden.
Seitens des Bezirkes wurde dafür votiert, mindestens für die landeseigenen Flächen die ursprüngliche Zielsetzung - Gemeinbedarf mit hohem Grünanteil – beizubehalten. Ergänzend sollte die Kennzeichnung alsSchulstandort mit übergeordneter Bedeutung erfolgen, da dies bisher auf der Fläche der ehemaligen GUS-Fläche verortet war (Symbol-Schule) und die Albatros-Schule überbezirklich wirksam ist. Zudem sollte im Hinblick auf die Bestandsituation und die Entwicklungsanforderungen aus dem bisherigen Anspruch - Gemeinbedarf mit hohem Grünanteil – bzw. den daraus resultierenden Nutzungsbeschränkungen zum Schutz der Umwelt (über 60 % der Gesamtfläche ist unversiegelt zu belassen) eine geringe Dichtevorgabe für die Restfläche zum Tragen kommen.
Statt der im Entwurf dargestellte Wohnbaufläche - W3 mit landschaftlicher Prägung wurde bezirksseitig zur Sicherung einer strukturellen und ökologischen Verknüpfung mit dem angrenzenden Landschaftsraum Wohnbaufläche - W4 mit landschaftlicher Prägung (GFZ 0,4, GRZ 0,2) gefordert. Insgesamt war neben der Infrastruktursicherung vor allem eine verträgliche freiraumbezogene Nachnutzung bzw. Entwicklung des Bestandes das Ziel der damaligen Planung.

Welche Planungsintention verfolgt das Bezirksamt für dieses Grundstück?

Innerhalb der letzten 20 Jahre haben sich die Rahmenbedingungen zum Teil drastisch verändert.
Das Areal selbst ist mittlerweile im nördlichen Teilbereich durch den Verfall der ursprünglich vorhandenen Bausubstanz und die Rückgewinnung durch die umgebende Natur (starken Vegetationsaufwuchs, wertvolle Gehölzbestände etc.) geprägt. Lediglich im Kernbereich bestehen Nutzungen (Schule, Pflegeheim) sowie im südlichen Rand eine Wohnnutzung (Villa). Aufgrund der strukturellen und ökologischen Verknüpfung mit dem angrenzenden Landschaftsraum einerseits und der zunehmenden Bedeutung der Infrastruktursicherung andererseits besteht das Ziel in einer freiraumbezogenen Entwicklung und der Sicherung einer Schulerweiterung (MEB) am Standort Treskowallee. Derzeit steht die Eignung der ungenutzten nördlichen Fläche zugunsten von Ausgleich- und Ersatzmaßnahmen (Ausgleichsflächen-Konzeption) noch auf dem Prüfstand.
Insbesondere vor dem Hintergrund der verstärkten Verdichtung im Umfeld der Trabrennbahn ist es wichtig, entsprechende klimarelevante Bereiche zu erhalten und behutsam zu entwickeln. Zudem wird geprüft, ob dem erheblichen Defizit an (Sonder-)Schulplätzen durch Standorterweiterung im unmittelbaren Umfeld der Albatros-Schule nachhaltig begegnet werden kann.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/1536