Umstrukturierungssatzung und Sozialplan im Kosmosviertel (BVV-Beschluss vom 01.03.2018, Drs. VIII/0362)
Schriftliche Anfrage VIII/0542
- Wie ist der Stand der Umsetzung des BVV-Beschlusses vom 01.03.2018 zur "Umstrukturierungssatzung und Sozialplan im Kosmosviertel" (Drs. VIII/0362)?
- Zu welchen Erkenntnissen ist das Bezirksamt bei der Prüfung der Möglichkeiten zur Umsetzung des oben genannten BVV-Beschlusses gekommen und wurde hierfür eine Studie in Auftrag gegeben?
- Wenn eine Studie in Auftrag gegeben wurde, wann werden die Ergebnisse dieser Studie vorliegen?
- Wenn eine Studie in Auftrag gegeben wurde und deren Ergebnisse vorliegen, welche Handlungsoptionen ergeben sich für das Bezirksamt daraus?
- Wurden im Sinne des oben genannten BVV-Beschlusses Gespräche mit der Schönefeld Wohnen GmbH & Co. KG geführt und, wenn ja, mit welchen Ergebnissen und, wenn nein, warum nicht?
- Ist dem Bezirksamt der Stand der Gespräche zum Erwerb von Wohnungen der Schönefeld GmbH & Co. KG durch eine städtische Wohnungsbaugesellschaft bekannt und, wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche beziehungsweise werden diese Gespräche noch geführt?
- Welche zusätzlichen Handlungsoptionen ergeben sich für das Bezirksamt aus dem Monitoring "Soziale Stadtentwicklung 2017" (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen), wonach das "Wohngebiet II / Kosmosviertel" als "Gebiet mit besonderem Aufmerksamkeitsbedarf" eingestuft wurde?
gestellt am 11.07.2018
von Uwe Doering
Das Bezirksamt antwortet am 26.07.2018
Zu 1., 2., 3., 4.
Die Untersuchung zu den Möglichkeiten des Einsatzes der Instrumente des Besonderen Städtebaurechts (BauGB), u. a. der Umstrukturierungsverordnung, liegt im Entwurf vor und wird derzeit geprüft. Ein abschließendes Ergebnis, mit ggf. Handlungsoptionen, wird im August vorgelegt.
Zu 5.
Es hat seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksbürgermeister Gespräche/Kontakte zum Eigentümer der Schönefeld Wohnen GmbH gegeben um Lösungsmöglichkeiten für die anstehende Problematik zu eruieren, bis hin zu einem
möglichen Ankauf des Grundstücks durch eine städtische Wohnungsgesellschaft. Diese haben bisher nicht zu einem positiven Ergebnis geführt.
Über mögliche Gespräche mit der Grundstückseigentümerin hinsichtlich des Beschlussinhalts (UmstrukturierungsVO/Sozialplan) kann erst nach der derzeitigen Prüfung und Auswertung des vorliegenden Gutachtenentwurfs befunden werden.
Zu 6.
Nach derzeitiger Kenntnis haben die Erwerbsverhandlungen zu dem Grundstück der Schönefeld Wohnen GmbH zugunsten einer städtischen Wohnungsgesellschaft bisher nicht zum Erfolg geführt.
Zu 7.
Die Dokumentation des Kosmosviertels im Monitoring Soziale Stadtentwicklung (MSS) bewirkt zunächst keine zusätzlichen Handlungs-optionen. Das MSS ist ein datenbasiertes Instrument, soziale Lagen in den Quartieren Berlins zu dokumentieren. Die soziale Situation im
Kosmosviertel ist seit geraumer Zeit bekannt. Daher wurde das Gebiet im Jahr 2016 als Gebiet der "Sozialen Stadt - Quartiersmanagement" festgelegt. Die Sozialdaten haben sich in dem aktuell untersuchten Zeitraum nicht verschlechtert. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Festlegung des Gebiets als Quartiersmanagementgebiet und die vielen Aktivitäten, die in den letzten 2 Jahren durchgeführt wurden, wie verschiedenste Projekte, die Vernetzung der Bewohner, die Begleitung/Beratung etc. dazu beigetragen haben. Im Ergebnis der vorliegenden Untersuchung zu den Möglichkeiten der Anwendung einer weiteren KuIisse des Besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches ist zu klären, inwieweit dahingehend Handlungsmöglichkeiten bestehen.

