Umzug in Modulare Ergänzungsbauten

Schriftliche Anfrage VIII/1075

  1. In welchem Titel werden die Kosten für Umzüge von Schul- und insbesondere Klassenraummobiliar nachgewiesen, die durch den Bezug von neuen Räumen in Modularen Ergänzungsbauten entstehen?
  2. Hält das Bezirksamt diesen Ansatz für auskömmlich, sodass die Umzüge fach- und termingerecht organisiert werden können?
  3. Werden die Umzüge vom Schulträger oder der Schule selbst organisiert?
  4. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass einzelne Schulen Eltern auffordern, beim Umzug mitzuhelfen?
  5. Wer haftet für daraus resultiere Unfälle (Sturz im Treppenhaus, Umfallen von nicht fachgerecht montierten Möbeln, Beschädigungen, etc.)?

gestellt am 10.01.2020

von Johann Eberlein