Umzug in Modulare Ergänzungsbauten
Schriftliche Anfrage VIII/1075
- In welchem Titel werden die Kosten für Umzüge von Schul- und insbesondere Klassenraummobiliar nachgewiesen, die durch den Bezug von neuen Räumen in Modularen Ergänzungsbauten entstehen?
- Hält das Bezirksamt diesen Ansatz für auskömmlich, sodass die Umzüge fach- und termingerecht organisiert werden können?
- Werden die Umzüge vom Schulträger oder der Schule selbst organisiert?
- Ist dem Bezirksamt bekannt, dass einzelne Schulen Eltern auffordern, beim Umzug mitzuhelfen?
- Wer haftet für daraus resultiere Unfälle (Sturz im Treppenhaus, Umfallen von nicht fachgerecht montierten Möbeln, Beschädigungen, etc.)?
gestellt am 10.01.2020
von Johann Eberlein