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Unerwartete Sperrung der Wegedornbrücke über den Teltowkanal

Tino Oestreich
Tino Oestreich

Schriftliche Anfrage VIII/0631

  1. Welche Arbeiten sind auf der Brücke über den Teltowkanal geplant, von wann bis wann erfolgt eine Sperrung der Brücke und ab wann werden die Einschränkungen aufgehoben?
  2. Weshalb gab es zu diesem Vorhaben keine Anwohnerinnen- und Anwohnerinformation?
  3. Verzichtet das Bezirksamt bewusst auf weitergehende Informationen an die Betroffenen und sind prinzipiell keine Hauswurfsendungen mehr geplant?
  4. Ist es der richtige Weg, dass die Einrichtung der Baustelle die erste Information für die Anwohnerinnen und Anwohner ist?
  5. Wieso gab es keine Information darüber in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau- und Ordnungsangelegenheiten am 18.10.2018?
  6. Aus welchem Grund findet keine Abstimmung mit anderen Baustellen statt und wäre hier ein Abwarten der Beendigung der Bauarbeiten in der Semmelweisstraße (Wasserrohrbruch) nicht sinnvoll?
  7. Wie groß ist die Kapazität der Umleitungsstrecken und welche Beeinträchtigungen sind zu erwarten?

gestellt am 24.10.2018

von Tino Oestreich

Das Bezirksamt antwortet am 07.11.2018

zu 1.
Auf der Teltowkanalbrücke wurden Fahrbahnschäden im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz beseitigt. Diese Arbeiten waren im Zeitraum vom
25.10.2018, 06.00 Uhr bis zum 28.10.2018, 20.00 Uhr geplant.

zu 2.
Da sich im direkten Bereich der Brücke keine Wohnhäuser und somit keine Anwohner befinden, erfolgte keine schriftliche Information. Laut Aussage der zuständigen Senatsverwaltung gab es zu der Brückensperrung Mitteilungen über den Verkehrsfunk.

zu 3.
Das Bezirksamt war nicht Verursacher dieser Baumaßnahme und Sperrung der Brücke. Das Bezirksamt wurde erst am 19.10.2018 durch eine Kopie der verkehrsrechtlichen Anordnung über diese Maßnahme informiert. Informationen zu geplanten Baumaßnahmen und die damit verbundenen Verkehrseinschränkungen werden immer durch die Baudienststellen verteilt, in dessen Auftrag die Maßnahmen erfolgen.
Bei Bauvorhaben des Bezirksamtes werden die Anwohnerinnen und Anwohner auch weiterhin durch "Hauswurfsendungen" informiert.

zu 4.
Es ist nicht der richtige Weg, dass durch das Einrichten von Baustellen die betroffenen Anwohner Kenntnis erhalten. Es ist aber leider in manchen Fällen (z. B. bei Havarien oder Gefahrenstellenbeseitigungen) nicht anders möglich.

zu 5.
Da das Bezirksamt erst am 19.10.2018 die Information zu der geplanten Baumaßnahme erhielt, war es nicht möglich, eine Information in der Sitzung des Ausschusses für Tiefbau- und Ordnungsangelegenheiten am 18.10.2018 zu geben.

zu 6.
Aufgrund der Dringlichkeit der Straßenbauarbeiten auf der Brücke, konnte keine Koordinierung mit anderen Tiefbauarbeiten, unter anderem mit denen in der Semmelweisstraße, erfolgen.

zu 7.
Das Bezirksamt ging davon aus, dass die Umleitungsstrecken sowie die anliegenden Straßen den Verkehr aufnehmen können, zumal es sich nur um eine Bauzeit von 4 Tagen handelte und aufgrund der Ferienzeit mit reduziertem Verkehr zu rechnen war.

Schriftliche Anfrage - SchA VIII/0631
 

 

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